Nadine Schön
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CDU
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Frage von Luise W. •

Frage an Nadine Schön von Luise W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Guten Morgen Frau Schön,

Sie sind meine Abgeordnete.
Ich möchte wissen, ob Sie die Vorschläge von Frau Klöckner unterstützen. Mittlerweile ist sie für mich unerträglich geworden. Leider scheint im Hintergrund auch die Lobbyarbeit einzelner Verbände und Konzerne eine große Rolle zu spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Luise Wolff-Boresch

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Wolff-Boresch,

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Das Ressort für Ernährung und Landwirtschaft ist ein sehr breitgefächertes mit entsprechend vielen Zuständigkeitsbereichen. Leider nennen Sie keine konkreten Kritikpunkte an der Arbeit des Ministeriums oder bestimmten Gesetzesinitiativen, das macht eine konkrete Antwort meinerseits schwierig. Sie betonen den Einfluss von Verbänden und Unternehmen. Dazu kann ich nur sagen, dass die Beteiligung von Verbänden in der politischen Debatte und im Rahmen der Gesetzgebung nichts Ungewöhnliches ist. Im Gesetzgebungsprozess selbst ist sie sogar explizit vorgesehen, nämlich im Rahmen der sogenannten Verbändeanhörung, die am Anfang eines Gesetzgebungsprozesses von der Bundesregierung durchgeführt wird – und zwar von allen Ministerien. Ziel ist es, den Personengruppen, die von einem Gesetz betroffen sind, die Möglichkeit zu geben, ihre Sichtweise auf das geplante Gesetz darzulegen. Das gilt für Sozialverbände genauso wie für Industrieverbände, Umweltschutzverbände oder eben auch den Bauernverband.

Es ist nichts daran auszusetzen, dass der Bauernverband und andere Agrarverbände angehört werden und ihre Sichtweise einbringen, schließlich sind sie ja auch von den Gesetzen direkt betroffen. Entscheidend ist – und das gilt für alle Politikfelder – dass die Bundesregierung am Ende einen Gesetzentwurf in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess einbringt, der nicht ausschließlich die Interessen einzelner Gruppen berücksichtigt, sondern hauptsächlich das Allgemeinwohl im Blick hat. Und auch dann gilt immer noch: kein Gesetz verlässt den Bundestag, wie es hereingekommen ist. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen werden von den Regierungsfraktionen oftmals noch eine Vielzahl von Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Diese Änderungen resultieren dabei sehr häufig aus Gesprächen der Abgeordneten mit Bürgern oder den Zuschriften von Bürgern an die Abgeordneten. Die Ministerin kann also am Ende nicht allein über einen Gesetzentwurf entscheiden, schon gar nicht irgendein Verband oder ein Unternehmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Sichtweise auf dieses Thema etwas näher erläutern konnte.

Herzliche Grüße
Nadine Schön

 

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