Frage an Nadine Schön von Ernst S. bezüglich Frauen
Guten Tag Fr. Schön,
was tut Ihre Partei gegen die Geschlechter-Ungerechtigkeit bei den Stellenbesetzungen ÖD / Verwaltung ?
Warum muss bei gleicher Eignung die Bewerberin bevorzugt werden? Warum bleibt die soziale Situation
von Familien bei der Entscheidung unberücksichtigt?
Warum muss es sein, dass die Gattin eines Doppelverdiener-Ehepaares bevorzugt wird, ein männlicher,
ebenso gut geeigneter Familien-Allein-Ernährer das Nachsehen hat?
Hilft es einer Mutter u. deren Kindern wirklich, wenn der Partner länger ALG I beziehen muss?
Bitte ergreifen Se eine Reform-Initiative.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Gleichstellungspolitik und Einstellungspraktiken in der öffentlichen Verwaltung. Mir sind Geschlechtergerechtigkeit und Familienpolitik besonders wichtige Anliegen. Ich setze mich deshalb sehr für die Belange von Familien und für die Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern ein. Auf Initiative von CDU und CSU haben wir daher auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass künftig bei der Feststellung von Kompetenzen im Rahmen dienstlicher Beurteilungen im öffentlichen Dienst des Bundes Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Erziehung von Kindern und der Pflege von Angehörigen berücksichtigt werden müssen.
Zu Ihrer Frage: Das Bundesgleichstellungsgesetz regelt für die Bundesverwaltung und für Unternehmen und Gerichte des Bundes nicht, dass Frauen bei Einstellungen oder Beförderungen generell und unabhängig von ihrer Qualifikation zu bevorzugen sind. Das Gesetz regelt, dass Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber kommt mit dieser Regelung dem Auftrag des Art. 3 Abs. 2 Grundgesetzes nach, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächlich durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass Frauen in der Bundesverwaltung im höheren Dienst und insbesondere in leitenden Funktionen nach wie vor nicht gleichberechtigt vertreten sind. Mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben betraut waren zum 30. Juni 2018 in den obersten Bundesbehörden insgesamt 2 798 Beschäftigte. Nur ein knappes Drittel davon waren Frauen.
Um bei Einstellungen, Höhergruppierungen oder Beförderungen aber jeden Einzelfall genau betrachten zu können, gibt es eine Öffnungsklausel im Gesetz: zum Beispiel, wenn der Mitbewerber alleinerziehender Vater oder Langzeitarbeitsloser ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage beantworten und Sie davon überzeugen, dass die gesetzlichen Regelungen sachgerecht und keine Ungleichbehandlung männlicher Bewerber sind.
Mit herzlichen Grüßen
Nadine Schön