Frage an Nadine Schön von Franz-Josef B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Thema:
Windpark in Hüttersdorf
Warum wird jetzt das Genehmigungsverfahren " im vereinfachten Verfahren ", also ohne die
Information oder Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef Becker, Schmelz
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Windparks in Hüttersdorf und der Genehmigung im vereinfachten Verfahren.
Wie Sie sicherlich wissen, bin ich als Bundestagsabgeordnete nicht in die Planung und Genehmigung von Windparks eingebunden. Dies obliegt im Rahmen der Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kommune vor Ort.
Grundsätzlich gilt aber, dass erst, wenn ein Betreiber 20 oder mehr Windenergieanlagen errichtet oder wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung angezeigt ist, ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Ansonsten sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) grundsätzlich das vereinfachte Verfahren vor, also ein Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.
Unter diesem Link www.saarland.de/123394.htm können Sie die rechtlichen Grundlagen für die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen im Saarland nachlesen. Hier finden Sie ebenfalls die Kontaktdaten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz. Ich schlage vor, dass Sie sich bei weiteren Fragen an diese zuständige Landesbehörde bzw. unmittelbar an die Gemeindeverwaltung in Schmelz wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön