Sehr geehrte Frau Ruf,Frage:Dürfen Vermieter/innen sämtliche Kosten des teuren Heizunggesetz (Wärmepumpen),auf Mieter/innen umlegen?
Und wie viel durfen Vermieter/innen des teuren Heizunggesetz pro Quadratmeter auf Mieter/innen umlegen?Und dazu kommen die steigenden CO2/Klimasteuern.Fur viele Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen wird das ,"Heizunggesetz",ab 2024 in B/NK Abrechnungen unbezahlbar gemacht durch Vermieter/innen ,in Ostdeutschland (Thüringen),dazu kommen doppelt abgerechnete hauswartkosten ,die einmal ausgeführt werden.Dieses bedeutet für viele Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,hohe Nachzahlungen u.wohnungsverluste.Dazu kommen die steigenden Inflationen/Sanktionen hohe Energie,Öl,Gas,Lebensmittelpreise,mieten,2 Mal abgerechnete hauswartkosten ,was diese Lage dramatisch verschärft,(steigende Armut).Grade die ostdeutschen haben weniger Geld wie die westdeutsche Bevölkerung.Und es wird niemals ein Deutschland geben.Grund dafür ist nach meiner Meinung,das die Unterschiede zu gross sind.Wenn Strom,Gas,Öl,billiger werden warum geben das die Konzerne nicht an ihre Kunden weiter?
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird sichergestellt, dass Mieter:innen bei einem Heizungstausch nicht über Gebühr belastet werden und Vermieter:innen gleichzeitig genug Anreize haben, auf klimaschonendes Heizen umzurüsten. Es wird Vermieter:innen eine Förderung in Höhe von 30 Prozent zugesichert. Die übrigen Investitionskosten für den Heizungstausch können sie dann über eine neue Modernisierungsumlage in Höhe von 10 Prozent auf die Mieter:innen umlegen, wenn sie die Förderung in Anspruch genommen haben.
Um Mieter:innen vor hohen Belastungen zu schützen, wird diese Umlage auf höchstens 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt. Wenn sich für Mieter:innen dennoch unangemessene finanzielle Belastungen ergeben, können Härtefälle geltend gemacht werden.
Bezüglich Ihrer Frage warum die Konzerne Kostensenkungen bei Strom, Gas und Öl nicht an ihre Kunden weitergeben bitte ich Sie die großen Unternehmen anzuschreiben und dies dort zu fragen. Ich wünschte mir, dass Unternehmen solche Kostensenkungen weitergeben würden, leider liegt das nicht in meinem Ermessen dies zu entscheiden. Aus diesem Grund kann ich Ihnen diese Frage auch nicht beantworten.
Bezüglich Ihrer übrigen Fragen möchte ich Sie auf meine umfangreichen Antworttexte auf Ihre Fragen auf Abgeordnetenwatch vom 12.02. und 14.02. verweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Nadine Ruf, MdB