(...) Das Ziel des Kulturgutschutzgesetzes ist es jedenfalls nicht, „unbelebte Gegenstände“ gegen „lebende Wesen“ auszuspielen oder grundlegende Bürgerrechte in Zweifel zu ziehen. Ich bin mir sicher, dass wir nach Vorlage des ressortabgestimmten Gesetzentwurfes (geplant für den Herbst 2015) eine Versachlichung der Debatte erleben werden, die der dringend gebotenen Novellierung des Kulturgutschutzes in unserem Land insgesamt gut tun wird. (...)
(...) Ich verweise dabei auf meine Antwort auf Ihre vorhergehende Frage. Mit der Veröffentlichung ist im Anschluss an die Weiterleitung des Gesetzentwurfes an den Gesetzgeber (Bundestag/Bundesrat) zu rechnen. Dies soll sobald wie möglich geschehen. (...)
(...) Ich darf Sie freundlich auf meine Antwort auf die Frage von Jürgen Schmidt vom 25.07.2015 verweisen. Eine Diskussion über mögliche Auswirkungen des Gesetzentwurfes macht aus meiner Sicht erst dann Sinn, wenn ein autorisierter Entwurf vorliegt, der von der Bundesregierung per Kabinettsbeschluss gebilligt wurde. (...)
(...) Vielen Dank für Ihre Frage. Der Entwurf zum Kulturgutschutzgesetz befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Ein finaler und autorisierter Text der Bundesregierung liegt noch nicht vor. (...)
(...) Des Weiteren ist es doch unabdingbar, dass derartige Gutachten von Fachleuten erstellt werden, die sich mit der Materie auskennen. Gerade was das Investitionsschutzrecht angeht, ist die Zahl der Fachleute jedoch begrenzt. Wäre etwa ein Strafrechtler mit einer Einschätzung des geplanten Abkommens betraut worden, hätte die Kritik zurecht gelautet, dass hier ein fachfremder Jurist eine Analyse erstellt ohne fachlich kompetent zu sein. (...)