Frage an Monika Grütters von Dr. Christoph K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Prof. Grütters.
Mein Anliegen bezieht sich auf die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes und bitte Sie daher um Ihre Stellungnahme. In den Medien sind einige leider sehr unerfreuliche Aspekte des Gesetzesentwurfs publik geworden, welche Irritationen in der Öffentlichkeit hervorrufen.
Meine Leidenschaft ist die Numismatik. Ich befasse mich seit früher Jugend mit Geprägen verschiedener Nationen. Das Sammeln von Münzen ist eine Familientradition und wird von mir in der vierten Generation betrieben. In meiner Freizeit verfasse ich populärwissenschaftliche Publikationen mit geldgeschichtlichem Inhalt. Nebenher erarbeite ich mit zwei weiteren Autoren in meiner Freizeit ein umfassendes Werk über britische Gepräge. Hierbei sind bereits erhebliche Geldmittel, Zeit und Arbeit investiert wurden. Im Rahmen des Projektes habe ich rund um den Globus zahlreiche Kontakte knüpfen dürfen. Die Sammeltätigkeit hat nicht nur pädagogischen Nutzen, bei der Münzen Zugang zu verschiedensten Wissensgebieten bieten kann. Sie dient auch dem kulturellen Austausch und der Völkerverständigung. Ihr Gesetz gefährdet dies.
Aus der Sammlerschaft gingen etliche Förderer der akademischen Forschung hervor. Sammler bieten erhebliche Geld- und Sachspenden auf, leisten in Museen und Kabinetten voller Enthusiasmus zahllose freiwillige Arbeitsstunden.
Ich habe Ihnen nun (m)ein Einzelschicksal vorgestellt, gerne können sie dieses exemplarisch für einen engagierten Sammler nehmen. Der Kulturschutz ist eine eminent wichtige Angelegenheit, jedoch scheinen einige Regelungen des neuen Gesetzestextes in Kontrast zu grundlegenden Bürgerrechten zu stehen. Kulturgüter sind –wenn auch schützenswert- vorrangig unbelebte Gegenstände. Bei Ihrer Wahl der Prioritäten möchte ich Sie bitten hierbei die Bedürfnisse und Rechte ihrer Mitbürger (und dies sind lebende Wesen) zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Kyritsis
Sehr geehrter Herr Dr. Kyritsis,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Entwurf zum Kulturgutschutzgesetz befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Ein finaler und autorisierter Text der Bundesregierung liegt noch nicht vor. Über mögliche Auswirkungen zu spekulieren, ist aber schwierig, wenn eine belastbare schriftliche Grundlage noch nicht verfügbar ist. Vor allem das haben auch die vergangenen Wochen gezeigt.
Das Ziel des Kulturgutschutzgesetzes ist es jedenfalls nicht, „unbelebte Gegenstände“ gegen „lebende Wesen“ auszuspielen oder grundlegende Bürgerrechte in Zweifel zu ziehen. Ich bin mir sicher, dass wir nach Vorlage des ressortabgestimmten Gesetzentwurfes (geplant für den Herbst 2015) eine Versachlichung der Debatte erleben werden, die der dringend gebotenen Novellierung des Kulturgutschutzes in unserem Land insgesamt gut tun wird.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum geplanten Kulturgutschutzgesetz finden Sie übrigens auf den Seiten der Bundesregierung ( http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturgutschutz-neu2/kurzgefasst/fragen-antworten-kgsg.html?nn=811092 ).
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters