Frage an Monika Grütters von Kai K. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Grütters,
als Veranstalter von Exkursionen mit dem Schwerpunkt der Fossilsuche wird mich die Verabschiedung des Kulturgutschutzgesetzes in Hinblick auf die Durchführung von Exkursionen ins Ausland betreffen.
Wenn in Zukunft die Einfuhr von selbst gesammelten "Allerweltsfossilien" einer Nachweispflicht bedarf, würde das zu erheblichen Problemen bei Exkursionen ins Ausland führen.
Nach wie vor und Gott sei Dank besteht in der Bevölkerung ein großes Interesse an der Erforschung der Natur im Allgemeinen und dem Sammeln von Fossilien im Besonderen. Ich führe jährlich bis zu 1000 Teilnehmer durch Deutschland und durch das angrenzende Ausland. Darunter befinden sich Erwachsene und sehr viele Familien mit Kindern, die auf diese Weise sinnvoll in ein verantwortungsvolles Sammeln von Fossilien eingeführt werden. Nicht selten entwickelt sich bei den Teilnehmern ein derartiger Ergeiz, dass im Nachhinein Kooperationen mit Wissenschaftlern entstehen und produktive und nachhaltige Forschungsarbeit geleistet wird.
Sie glauben nicht, was für ein tolles Erlebnis es ist, wenn Kinder zum ersten Mal in ihrem Leben ein eigenes Fossil finden. Auch wenn es nicht direkt der ersehnte Dinosaurier war, so leuchten die Kinderaugen doch voller Stolz und eine Leidenschaft wird geweckt, die sich durch unterstützende Begleitung durch uns Erwachsene oft zu einem vorbildlichen Umgang mit der Natur entwickelt. Das Sammeln von Fossilien hat einen großen pädagogischen Wert und darf nicht unmöglich oder erschwert werden.
Gerne lade ich Sie und eine ausgewählte Gruppe Ihrer Mitarbeiter zu einer Exkursion zur Fossilsuche ein, damit Sie sich selbst eine Bild machen können.
Eine Verabschiedung des Gesetztes in seiner jetzigen Form würde das Sammeln von Fossilien im Ausland erschweren und die Einfuhr von Fossilien in eine rechtliche Grauzone stellen, da keine Behörden existieren, die für selbst gesammelte Fossilien einen Herkunftsnachweis ausstellen.
Kai Kessels
GeoInfotainment
Sehr geehrter Herr Kessels,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich verweise Sie freundlich auf meine Antwort an Edgar Seidel. Dass auch Fossilien als Kulturgüter betrachtet werden, ist keineswegs eine Neuerung, die im Rahmen der nun geplanten Novellierung eingeführt wird. Sie ist - im Gegenteil - bereits seit Jahrzehnten auf EU-Ebene etabliert.
Ich lade Sie ein, sich über den Gesetzentwurf ausführlich zu informieren. Die Bundesregierung hat dazu auf ihren Internetseiten viele hilfreiche Informationen zusammengestellt, die auch explizit die Auswirkungen des Gesetzes für Fossiliensammler beschreiben und klarstellen, dass gerade Hobbysammler in ihrer Freiheit zu sammeln nicht beschränkt werden:
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters