Frage an Monika Grütters von Niklas D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Grütters,
Ist es tatsächlich Ihr Ernst, dass Sie Google Street View einschränken möchten, die Videoüberwachung öffentlicher Plätze, die eine viel größere Verletzung von Persönlichkeitsrechten darstellt, aber unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Niklas Deutschmann
Sehr geehrter Herr Deutschmann,
vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass eine Einschränkung von persönlichen Freiheitsrechten nicht in jedem Fall auch eine Verletzung derselben bedeutet. Die Überwachung per Video ist in Deutschland in verschiedenen Gesetzen geregelt und auch in ihren verschiedenen Formen häufig in ihrer Rechtmäßigkeit von Gerichten bestätigt worden. In bestimmten Einrichtungen, wie etwa Bankfilialen oder auch Atomkraftwerken, ist die Videoüberwachung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Hinsichtlich der Überwachung öffentlicher Plätze wird der Einsatz von Videokameras unter anderem im Bundesdatenschutzgesetz transparent und für jeden Bürger nachvollziehbar geregelt. Dort sind auch Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz der Videoüberwachung als wesentliche Aspekte des Datenschutzes explizit aufgeführt.
Der Videoüberwachung bestimmter Orte, die als Kriminalitätsschwerpunkte gelten, stimme ich auch deshalb zu, weil sie das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Die Videoüberwachung entspricht so, etwa in dunklen U-Bahnhöfen oder Parkhäusern, dem Sicherheitsgefühl insbesondere auch von Frauen. Ich bitte Sie hierbei zu beachten, dass gerade ältere Menschen und in der Regel auch Frauen ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben als Männer. Das spiegelt sich auch in Umfragen wider. So haben sich in der Forsa-Umfrage „Sicherheit in Deutschland“ etwa knapp drei Viertel der Befragten für ein umfassende Videoüberwachung öffentlicher Plätze ausgesprochen.
Vielleicht haben Sie kein so ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis und halten die Videoüberwachung für ein überflüssiges Instrument. Zu unserem freiheitlich-demokratischen Grundprinzipien gehört es aber auch, zu akzeptieren, wenn die Mehrheit eine andere Meinung vertritt.
Umfragen belegen, dass der Wert der Sicherheit für die Deutschen in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen hat. Ich erlebe dies auch regelmäßig in den Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern und bekomme diesen Eindruck auch aus vielen Briefen, die mich erreichen.
Dazu kann die Videoüberwachung in bestimmten Situationen einen Beitrag leisten. Im Gegensatz dazu sammelt Google Street View Daten nur aus rein kommerziellen Interessen, die darüber hinaus keine transparente Grundlage wie das Bundesdatenschutzgesetz haben. Fragen der Zweckbindung (falls diese überhaupt vorgesehen ist), Datensparsamkeit und Transparenz wurden anfangs nicht berücksichtigt. Das nun erfolgte Widerspruchsangebot des Konzerns ist maßgeblich auf vielfache Interventionen aus gesellschaftlichen, aber auch politischen Kreisen zurückzuführen.
Sie sehen, mir kommt es maßgeblich auf die Begründung an, mit der Eingriffe in die persönlichen Freiheitsrechte gerechtfertigt werden. Ich erkenne bei der Videoüberwachung den Eingriff in die Grundrecht durchaus an, dieser ist zum Beispiel im Bundesdatenschutzgesetz berücksichtig worden und dient dem Schutz eines anderen verfassungsrechtlich ebenfalls verbürgtem Rechts. Das legitimiert in meiner Abwägung durchaus den Eingriff, den der Gesetzgeber mit der Videoüberwachung in meine Grundrecht vornimmt. Googles kommerzielles Interesse rechtfertigt für mich aber überhaupt keinen Eingriff in meine Grundrechte, auch wenn dieser scheinbar deutlich kleiner ist als der Eingriff im Rahmen der Videoüberwachung.
Aus diesem Grund werde ich auch mein Haus bei Google Street View pixeln lassen und spreche mich trotzdem für die Möglichkeit von Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen aus.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters