Frage an Mieke Senftleben von Mononna C. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Senftleben,
ich habe in den letzten Wochen aufmerksam und mit großer Sorge die Diskussion um die Prüfpflicht zur Künstlersozialabgabe und die Einflussnahme der Arbeitgeberverbände auf das Projekt OMS verfolgt. Die Petition 43188 des Deutschen Tonkünstlerverbandes beim Petitionsausschuss des Bundestages habe ich mitgezeichnet.
Da für mich diese Frage eine zentrale Bedeutung bei meiner Wahlentscheidung bei der kommenden Bundestagswahl hat, bitte ich Sie um Auskunft,
1. wie Sie sich in dieser Frage positionieren und was Sie im Falle ihrer Wahl zu tun bereit sind, um sich für den Erhalt der Künstlersozialversicherung einzusetzen.
2. wie sich ihre Partei bezüglich des Systems der Künstlersozialversicherung positioniert und wie sich Ihre Partei für den Erhalt der Künstlersozialversicherung einsetzen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Mononna Ciccone
Sehr geehrte Frau Ciccone,
zunächst entschuldigen Sie bitte meine verspätete Antwort, aber momentan reise ich sehr viel durch die Gegend, sodass ich erst am letzten Wochenende dazu gekommen bin das Notwendige und längst Überfällige abzuarbeiten.
Die Künstlersozialversicherung ist eine der tragenden Säulen der sozialen Absicherung von selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten. Wir haben dieses Instrument sozialer Sicherheit für Kreative Anfang der achtziger Jahre mitbegründet und wollen es für die Zukunft erhalten und fortentwickeln.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Künstlersozialkasse solide finanziert ist - heute wie in Zukunft. Dazu brauchen wir einen fairen Beitrag von Versicherten und Verwertern zur Künstlersozialversicherung. Der Erfolg der Künstlersozialversicherung hängt entscheidend von seiner Akzeptanz bei denjenigen ab, die dieses einmalige Sozialsystem finanzieren.
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgesehene Ausweitung der Betriebsprüfungen wegen der Künstlersozialabgabe wäre geeignet gewesen, diese Akzeptanz nachhaltig zu beeinträchtigen. Der Vorschlag sah vor, flächendeckend alle 3,2 Millionen Unternehmen im Vier-Jahres-Rhythmus zu überprüfen, ob sie abgabepflichtig sind und, soweit dies der Fall ist, die Künstlersozialabgabe ordnungsgemäß abgeführt haben. Überwiegend von den Prüfungen betroffen wären viele kleine Unternehmen, die offensichtlich von der Arbeit von Kreativen nicht profitieren und zur Sicherung der Künstlersozialabgabe keinen Beitrag leisten können.
Im Laufe der parlamentarischen Beratungen hat sich herausgestellt, dass Aufwand und Nutzen der vorgesehenen Prüfungen unterschiedlich eingeschätzt werden. Die Angaben der betroffenen Sozialversicherungen und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Höhe der Mehrkosten und der zusätzlichen Einnahmen liegen deutlich auseinander. Die Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat jedoch bestätigt, dass selbst unter Annahme der jeweils günstigsten Angaben die zu erwartenden Erträge die zusätzlichen Ausgaben kaum übertroffen hätten. Der mit der ausgeweiteten Prüfungsregelung verbundene Bürokratie- und Kostenaufwand vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen und die gesetzliche Rentenversicherung, die die Betriebsprüfungen vornimmt, hätte in jedem Fall außer Verhältnis zum Nutzen gestanden. Diese Bedenken hat auch der Bundesrat geäußert. Es wäre sogar zu befürchten gewesen, dass die flächendeckenden Betriebsprüfungen der Akzeptanz der Künstlersozialversicherung insgesamt geschadet hätten.
Unter diesen Gesichtspunkten war die Entscheidung richtig, die Regelung zur Prüfung wegen der Künstlersozialabgabe in dieser Form nicht zu übernehmen. Sie war Teil eines umfangreichen Artikelgesetzes mit wichtigen sozialrechtlichen Regelungen, dessen Umsetzung keinen Aufschub duldete. Um den Abschluss dieses Gesetzes noch vor der Sommerpause nicht zu gefährden, hat sich die FDP Bundestagsfraktion deshalb mit dem Koalitionspartner darauf verständigt, die Regelung aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. Allerdings wir werden den Sachverhalt unmittelbar zu Beginn der kommenden Legislaturperiode aufgreifen und einer sachgerechten Lösung zuführen.
Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die soziale Absicherung der Kreativen. Die aktuelle finanzielle Lage der Künstlersozialkasse ist keinesfalls bedrohlich. Der Abgabesatz für die verwertenden Unternehmen liegt heute bei 4,1 Prozent. Für 2014 ist ein Anstieg auf etwa fünf Prozent zu erwarten. Diese Entwicklung bewegt sich im Rahmen der bisherigen Beitragssatzschwankungen und ist nichts Außergewöhnliches. Der Abgabesatz lag schon in mehreren Jahren über fünf Prozent.
Sehr geehrte Frau C., ich wünsche Ihnen eine schöne Woche und grüße Sie herzlich
Mieke Senftleben