(...) Ich vermute, Ihnen ist Ihnen bekannt, dass das Zugangserschwerungsgesetz nun noch nicht zum 1. August in Kraft getreten ist. (...)
(...) Ich nehme nicht für mich in Anspruch, die Ergebnisse der Evaluation des Zugangserschwerungsgesetzes voraussagen zu können. Wir werden sehen, ob und inwiefern sich das Gesetz bewährt. (...)
(...) Danach gibt es im Wesentlichen zwei verschiedene Gruppen von Nutzern. Eine kleinere Gruppe nutzt das Internet manipulativ, um Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen herzustellen und mit der direkten Absicht, tatsächlich sexuelle Handlungen durchzuführen. (...)
(...) Offensichtlich liegen Ihnen die vollständige Anfrage nebst Antwort vor, somit verzichte ich auf eine wiederholende Auflistung. Ich möchte aber in aller Kürze auf einen für mich wesentlichen Aspekt hinweisen, den ich bereits mehrfach angesprochen habe: Es gibt neuere Erkenntnisse zum Täterprofil Pädosexueller, die eine Entwicklung vom Konsumenten kinderpornographischer Bilder hin zum eigenen "unmittelbaren" Missbrauch aufzeigen. Diese Entwicklung kann im Stadium eines "erst geneigten" Pädosexuellen mit Hilfe präventiver Maßnahmen wie einer Sperrung unterbrochen werden. (...)
(...) 1. Ich beurteile das Zugangserschwerungsgesetz als Familienpolitikerin, denn dies ist mein fachlicher Schwerpunkt. Wahrscheinlich bewerte ich bestimmte Aspekte daher anders als Sie. (...)
(...) nach wie vor stehe ich dazu, dass mit dem Zugangserschwerungsgesetz keine Ausweitung der Sperrung auf andere als kinderpornographische Inhalte gewollt ist. Um hieran keinen Zweifel zu lassen, haben wir das Gesetz als so genanntes "Spezialgesetz" verabschiedet und uns nicht auf Änderungen im Telemediengesetz beschränkt. (...)