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Frage von Stefan L. •

Frage an Michaela Noll von Stefan L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Noll,

meine Frage ist einfach: in welchen Ländern der Welt ist Kinderpornographie legal? Mit anderen Worten: gibt es diese Länder überhaupt, die als Begründung für das Internetzensur-Gesetz herhalten mussten?

Ihre Parteikollegin Martina Krogmann nannte im Interview mit RadioEins (16. Juni) Kasachstan, musste jedoch vom Gesandten der kasachischen Botschaft in Berlin korrigiert werden. http://netzpolitik.org/2009/liebe-frau-krogmann-das-mit-kasachstan-habe-ich-geklaert/

Ihr Parteikollege Rupert Scholz nannte derweil in der Phoenix-Sendung "Unter den Linden" (22. Juni) Brasilien, was sich jedoch längst als falsch herausstellte. http://www.aol.com.au/men/story/Brazil-Congress-approves-tougher-child-porn-law/1280271/index.html

Und schließlich nannte Familienministerin Von der Leyen Indien ein "hochkompetentes Land, was Computertechniken angeht, aber ein Land, das keinerlei Form von Ächtung von Kinderpornografie hat," doch auch hier musste sie sich eines Besseren belehren lassen. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/07/09/die-inder-und-die-kinder/

Wie kommt es, dass selbst neun Monate, nach dem Frau von der Leyen das Thema Internetsperren zum ersten Mal ansprach, scheinbar niemand in der CDU darüber informiert ist, in welchen Ländern Kinderpornographie überhaupt legal ist? Hätte es die Brisanz der Problematik nicht geboten, eine Studie zur vermeintlichen Legalität von Kinderporno in anderen Ländern in Auftrag zu geben? Wie lange wird es dauern, bis man sich in der CDU im Klaren ist, gegen welche "Täter" (im Sinne von unkooperativen Ländern) sich die Internet-Sperren überhaupt richten?

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Lorenz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lorenz,

die Diskussion um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten ist zu Recht intensiv geführt worden. Ich habe mich mehrfach und umfassend zu der Problematik geäußert, auch Ihnen gegenüber. Die Evaluation des zwischenzeitlich verabschiedeten Zugangserschwerungsgesetzes wird zeigen, ob und inwiefern sich das Gesetz bewährt. Dabei nehme ich nicht für mich in Anspruch, die Ergebnisse der Evaluation voraussagen zu können.

Ihre Anfragen lassen darauf schließen, dass Sie das Zugangserschwerungsgesetz ablehnen. Ich bedaure, dass wir in der Einschätzung der genannten Problematik nicht übereinstimmen, habe aber Verständnis für Ihre Bedenken. Allerdings kreist die Diskussion immer wieder um dieselben Fragen. Daher sehe ich mittlerweile nur mehr wenig Sinn darin, wiederholt zu Fragen Stellung zu nehmen, die bereits von mir oder anderen Kollegen beantwortet wurden.

Ich vermute, Ihnen ist Ihnen bekannt, dass das Zugangserschwerungsgesetz nun noch nicht zum 1. August in Kraft getreten ist. Das Gesetzesvorhaben wurde zunächst der EU-Kommission gemeldet. Dass insofern ein neuer Ansatzpunkt besteht, das Gesetz kritisch zu hinterleuchten, ist Ihnen vielleicht eine Beruhigung.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll