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Frage von Götz K. •

Frage an Michaela Noll von Götz K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Noll,

ich habe zwei Fragen. Um eine einfachere Kontextualisierung zu erreichen, befinden sich die Fragen jeweils am Ende des zugehörigen Textes.

1. Lorenz "Leider haben Sie zudem die meiner Meinung nach alles entscheidende Frage außer Acht gelassen. Ist dem BKA, das hoffentlich seit Jahren bemüht ist, kinderpornographische Inhalte zu löschen statt sie nur auf Listen zu setzen, jemals ein Server untergekommen, der in einem Land ohne Anti-Kinderpornographie-Gesetze stand? Im Klartext: existierte dieser "Fall der Fälle", für den die Internetsperren nach öffentlichen Bekundungen von Ihnen und Ihrer Partei allein gedacht sind, überhaupt jemals?"
Noll "Für mich steht nicht in Frage, dass das BKA viel Kraft und Energie darin investiert, Kinderpornographie zu bekämpfen und ich habe eine Hochachtung vor den Ermittlern, die im Rahmen ihrer Arbeit Tag für Tag mit den Inhalten kinderpornographischer Seiten konfrontiert werden. Auch für sie gilt nach wie vor der Grundsatz "Löschen vor Sperren". Im Übrigen kann ich Ihnen auf Ihre Frage keine dezidierte Antwort geben. "

Frage I:Wenn Sie auf die wohl wesentlichste Frage keine Antwort wissen,wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren,für den Gesetzentwurf zu stimmen?

2.Das Gesetz ist absolut unwirksam,es führt nur dazu,dass diejenigen,die sich mit dem Computer nicht auskennen kinderpornografische Seiten nicht mehr aufrufen können;weder die Betreiber solcher Server noch die "Konsumenten" werden dadurch davon abgehalten.

Frage II:Wissen Sie, wie einfach diese Sperre völlig legal zu umgehen ist,so dass die Sperre für die,die sich sowas anschaun wollen,sowieso kein Hindernis ist?

Die Parallele zum Versuch des iranischen Regimes zeigt, wie wenig die Kontrolle des Internet nutzt. Dass einerseits über die Einschränkung der Informationsfreiheit im Iran beklagt, andererseits aber dieses handwerklich dilettantisch gemachte Gesetz (vom technischen Standpunkt aus) verabschiedet wird, ist mir ein Rätsel.Können Sie das erklären?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

zu Ihren Fragen nehme ich gerne folgender Maßen Stellung:

1. Ich beurteile das Zugangserschwerungsgesetz als Familienpolitikerin, denn dies ist mein fachlicher Schwerpunkt. Wahrscheinlich bewerte ich bestimmte Aspekte daher anders als Sie. Die von Ihnen angesprochene Frage ist für mich keinesfalls die wesentlichste. Wesentlich sind für mich aber z. B. neuere Erkenntnisse zum Täterprofil Pädosexueller. Danach gibt es eine Entwicklung vom Konsumenten kinderpornographischer Bilder hin zu tatsächlichen eigenen Aktivitäten. Hier kann die Zugangserschwerung als präventive Maßnahme greifen, indem sie ein "Das darfst Du nicht" signalisiert.

2. Damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage. Selbstverständlich weiß ich, wie - aus IT-Sicht - "leicht" diese Sperren zu umgehen sind. Dies steht aber nicht in entscheidendem Zusammenhang mit dem Ziel des Gesetzes, wie meine Kollegen und ich immer wieder dargelegt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB