Frage an Michaela Noll von Christian B. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Noll,
wie sie eben mehrfach in Ihrer Rede vor dem deutschen Bundestag wiederholt haben, wird das nun gleich wohl verabschiedete "Spezialgesetz" ausschließlich auf Kinderpornografie beschränkt sein.
Warum aber veröffentlicht die CDU aber solcherlei:
"Damit ist eine gefährliche Entwicklung gestoppt worden. Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat wollten die Linksaußen in der SPD durchsetzen, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird. Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.", zu finden unter http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_klare_kante_gegen_kinderpornographie/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__13368/Inhalte.aspx
Ich kann mir das nicht erklären.
Vielen Dank für etwaige Aufklärung,
Christian Bednarek
Sehr geehrter Herr Bednarek,
nach wie vor stehe ich dazu, dass mit dem Zugangserschwerungsgesetz keine Ausweitung der Sperrung auf andere als kinderpornographische Inhalte gewollt ist. Um hieran keinen Zweifel zu lassen, haben wir das Gesetz als so genanntes "Spezialgesetz" verabschiedet und uns nicht auf Änderungen im Telemediengesetz beschränkt.
Mir ist bekannt, dass verschiedentlich Überlegungen geäußert wurden, die Sperrungen auszuweiten. Hierbei handelt es sich nicht um die mehrheitliche Meinung meiner Fraktion. Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis auf die Autoren der von Ihnen angesprochenen Pressemitteilung und empfehle Ihnen, sich mit diesen in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll, MdB