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Frage von Marko Z. •

Frage an Michaela Noll von Marko Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Noll,

nach den heftigen Debatten um Internet-Sperren habe ich versucht mich selbst zu informieren. Dabei bin ich auf eine "Kleine Anfrage" der FDP-Fraktion zu diesem Thema gestoßen (Drucksache 16/13245), die am 11. Juni vom BMWi auch beantwortet wurde.

Auszug:

Frage: Auf welche Datengrundage stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland?
Antwort: die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderporngraphie in Deutschland. [...]

Frage: In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe?
Antwort: Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor. [...]

Frage: Wie viele Server [...] stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?
Antwort: [...] [Die Bundesregierung] hat keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.[...]

Frage: Über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie [...]
Antwort: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. [...]

Keine Erkenntnisse, keine information, keine Einschätzung - so zieht es sich durch einen Großteil der Fragen.
Die komplette Antwort finden Sie hier: http://mogis.files.wordpress.com/2009/06/20090611111833532.pdf

Im Vorfeld der Abstimmung zu diesem Gesetz wurden von den Befürwortern die Erkenntnisse darüber aber ausdrücklich als Argumente vorgetragen und damit auch stets für das Gesetz geworben.

Ich möchte gerne von Ihnen wissen, wie Sie sich das erklären und wie man mit diesen eindeutig entgegenstehenden Aussagen überhaupt an einer Abstimmung teilnehmen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Marko Zuber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zuber,

die von Ihnen angesprochene Anfrage der FDP ist mir bekannt, ebenso die Antwort der Bundesregierung. In der Tat kann die Bundesregierung in diesem Bereich nur in begrenztem Maß auf gesicherte Erkenntnisse und Zahlen zurückgreifen. Allerdings vermittelt sie m. E. nach dem von Ihnen zitierten Beginn der Antworten durchaus die Einschätzungen, die anhand der Datenlage und Erfahrungen möglich sind.

Dass es sich bei Kinderpornographie um einen Markt handelt, der sich in einem verborgenen illegalen Raum bewegt, macht es ja gerade so schwierig, an konkrete Zahlen zu kommen. Im Wesentlichen müssen wir daher mit Dunkelziffern, Schätzungen, Ermittlungserkenntnissen, psychologischen Tätererkenntnissen, Untersuchungen von NGOs u. ä. arbeiten.

Offensichtlich liegen Ihnen die vollständige Anfrage nebst Antwort vor, somit verzichte ich auf eine wiederholende Auflistung. Ich möchte aber in aller Kürze auf einen für mich wesentlichen Aspekt hinweisen, den ich bereits mehrfach angesprochen habe: Es gibt neuere Erkenntnisse zum Täterprofil Pädosexueller, die eine Entwicklung vom Konsumenten kinderpornographischer Bilder hin zum eigenen "unmittelbaren" Missbrauch aufzeigen. Diese Entwicklung kann im Stadium eines "erst geneigten" Pädosexuellen mit Hilfe präventiver Maßnahmen wie einer Sperrung unterbrochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB