Frage von Hüseyin D. • 20.07.2023
Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht..
Riskante Finanzwetten ohne realwirtschaftlichen Absicherungszweck sollen im Verlustfall nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheiht gehen.
Die Abgeordneten des Bundestags vertreten die Interessen des deutschen Volkes, weswegen sie auch als Volksvertreter bezeichnet werden.
Auch wenn mich das Verhalten der CDU/CSU sehr verärgert hat und es weiterhin tut, war mein eigenes Verhalten in der Form nicht richtig und ich habe mich dafür sowohl bei der Bundestagspräsidentin als auch bei dem MdB-Kollegen der CDU entschuldigt
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht keinen Anlass, die geltende Regelung zu Verlustverrechung bei Termingeschäften zu ändern.