Verlustverrechnung von Termingeschäften: Wie kann ggf. vermieden werden, dass Privatanleger durch die aktuelle Regelung zwangsweise "im CFD-System" gehalten werden?
Vielen Dank für Ihhre schnelle Antwort. Bitte erlauben Sie mit einen abschließenden Hinweis.
Sie schreiben, die Verlustverrechnung würde "nicht versagt, sondern zeitlich gestreckt." Gerne würde ich den Handel mit Termingeschäften nach den gemachten Erfahrungen jedoch komplett einstellen. Da ich auf die steuerliche Anerkennung meiner Verlustgeschäfte wirtschaftlich nicht verzichten kann, bin ich gezewungen, auich weiterhin Termingeschäfte zu handeln.
Sofern es auch um Anlegerschutz geht, könnten Sie vielleicht in Erwägung ziehen, eine "Aussteigerklausel" für Privatanleger nachzurüsten.
Sehr geehrter Herr R.,
herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Diesmal hat es leider deutlich länger gedauert mit einer Antwort - nicht zuletzt weil sich zu dieser doch nicht unbedingt die große Masse der Steuerzahler*innen betreffenden Frage unverhältnismäßig viele Betroffene mit der im Grunde immer gleichen Forderung nach Abschaffung der Regelung melden.
Zu Ihrer Anregung nur so viel: Die Neuregelung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG wurde im Deutschen Bundestag Anfang 2020 beschlossen und trat am 01.01.2021 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi