Frage von Thomas P. • 24.09.2023
Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.11.2023
Die politischen Einstellungen und Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern sind Privatsache und dürfen weder von Arbeitgebern noch Behörden abgefragt werden
Die politischen Einstellungen und Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern sind Privatsache und dürfen weder von Arbeitgebern noch Behörden abgefragt werden
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG blebt geltendes Recht.