Streichung der verfassungswidrigen Verlustverrechnungsbeschränkung bei Kapitalerträgen
Sehr geehrter Herr Schrodi,
viele Verfassungsrechtler und selbst der BFH sehen die Einschränkungen der gesonderten Verlustverrechnungen von Aktien und Termingeschäften als verfassungswidrig an. Der BFH hat diese Frage in Bezug auf Aktien an das BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Beobachter erwarten, dass das BVerfG dieser Meinung folgen wird.
Sie begründen die aktuelle Gesetzeslage insbesondere damit, dass diese Verluste die Allgemeinheit in besonderer Weise belasten würden. Worauf stützen Sie diese Aussage? Gibt es dazu belastbare Zahlen? Und, wenn man der Argumentation folgt, kommen dann andererseits nicht auch entsprechende Gewinne aus gleichartigen Anlageklassen der Allgemeinheit in besonderer Weise zu Gute? Aus welchen sachlichen Gründen halten Sie hier an einer Ungleichbehandlung fest? Wollen Sie sehenden Auges eine Niederlage vor dem BVerfG erleiden?