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Michael Schrodi
SPD
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Frage von Thomas P. •

Unterstützen Sie ein Angebot der Mitte-Studie als Online-Test und entsprechende Veröffentlichungen?

Sehr geehrter Herr Schrodi,

gemäß der Mitte-Studie sind rechtsextreme Einstellungen in Deutschland stark angestiegen und weiter in die Mitte gerückt, v.a. in Ostdeutschland:

https://www.fes.de/referat-demokratie-gesellschaft-und-innovation/gegen-rechtsextremismus/mitte-studie-2023

Sie sind im Kampf gegen Rechtsextremismus sehr aktiv.

M.E. wäre es sinnvoll, die Umfrage in einen Test umzuwandeln. Die Ebert-Stiftung, die der SPD nahe steht, hat auch schon eine Prüfung versprochen.
Was halten Sie von folgenden Ideen:

1. Umfrage als Selbsttest, Test für Angehörige, Bekannte, Angestellte usw. anbieten
2. freiwillige Vorlage des Ergebnisses bei Arbeitgeber, Behörden etc.
3. in bes. Fällen verpflichtende Vorlage des Ergebnisses (wie z.B. das polizeiliche Führungszeugnis)
4. in bes. Fällen Einschätzung über den Test (Fremdeinschätzung) durch Arbeitgeber, Behörden
5. in bes. Fällen ggf. freiwillige Veröffentlichung des Test-Ergebnisses für Personen des öffentl. Lebens (z.B. Politiker)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Kampf gegen Rechtsextremismus und rechtsextreme Einstellungen ist eines der Kernanliegen sozialdemokratischer Politik. Die SPD ist und wird auch immer ein verlässlicher Partner sein wenn es darum geht, Faschismus zu bekämpfen und rechtsextremen Meinungen Einhalt zu gebieten. Als Sozialdemokrat, aber auch als Geschichtslehrer weiß ich um die Gefahren, die von einer Annäherung der Mitte an rechtsextreme Einstellungen ausgeht und bin sehr besorgt über diese Entwicklung.

Es gibt jedoch valide Argumente gegen die Idee, die Leitplanken der Studie über rechtsextreme Einstellungen in Deutschland in eine Art Gesinnungstest zur Verwendung im privaten Bereich, bei Arbeitgebern oder Behörden umzuwandeln. In Deutschland ist die Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) ein fundamentaler Baustein der deutschen Rechtsordnung und erlaubt kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot. Richtig ist, dass es verfassungsrechtliche Grenzen der Meinungsfreiheit gibt. Die Schranke fällt jedoch erst dort, wo die Vorschriften der allgemeinen Gesetze, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und das Recht der persönlichen Ehre verletzt werden. Rechtsextreme Einstellungen sind daher erst einmal von der Meinungsfreiheit gedeckt. Eine strafbare Ausnahme stellt die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft dar.

Die politischen Einstellungen und Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern sind also Privatsache und dürfen weder von Arbeitgebern noch Behörden abgefragt werden. Etwas anders sieht es aus bei Angestellten des öffentlichen Dienstes und insbesondere Beamtinnen und Beamten, deren Arbeitgeber der Staat ist.

Die Mitte-Studie ist darüber hinaus eine Langzeitstudie, die über Jahre hinweg gesellschaftliche Entwicklungen verfolgt und Tendenzen in der Bevölkerung aufzeigt. Eine einzelne Person auf Basis eines Tests mit einigen Fragen als rechtsextrem oder tendenziell rechtsextrem zu bezeichnen, wäre wenig belastbar, schwer abzugrenzen und im Ergebnis vielleicht sogar kontraproduktiv. Zudem wäre die Wahrscheinlichkeit natürlich hoch, dass der Test nicht wahrheitsgemäß beantwortet würde, wenn die Personen negative Konsequenzen des Ergebnisses fürchten müssten („Soziale Erwünschtheit“).

Insgesamt halte ich einen solchen Test daher nicht für ein sinnvolles Instrument im Kampf gegen rechtsextreme Einstellungen. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Mitte-Studie selbst geben uns aber wichtige Erkenntnisse und Hinweise, inwieweit es an Angeboten und Maßnahmen gegen rechtsautoritäre Dynamiken in unserer Gesellschaft fehlt und wo wir ansetzen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi

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