§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass alle Generationen von einem gerechten und stabilen Rentensystem profitieren können – heute wie auch in Zukunft.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG soll das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen begrenzen.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Förderprogramm KfW 442 „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ im Jahr 2024 nicht fortgesetzt werden kann. In Folge der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Schuldenbremse und der dadurch notwendig gewordenen Haushaltskonsolidierung stehen für dieses Programm aktuell keine Mittel zur Verfügung.
Der Grundfreibetrag sichert die Steuerfreiheit des Existenzminimums.
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG geltendes Recht.