
In Friedenszeiten finden allein die Normen des Menschenrechts, insbesondere das Recht auf Leben, Anwendung, wodurch „gezielte Tötungen“ in aller Regel (sofern keine Notwehr vorliegt) völkerrechtlich unzulässig sind.
Foto: Michael Farkas
In Friedenszeiten finden allein die Normen des Menschenrechts, insbesondere das Recht auf Leben, Anwendung, wodurch „gezielte Tötungen“ in aller Regel (sofern keine Notwehr vorliegt) völkerrechtlich unzulässig sind.
Im Bundestag gibt es dafür bewährte parlamentarische Kontrollinstrumente wie Untersuchungsausschüsse, Enquetekommissionen oder Anfragen an die Bundesregierung.
Für die SPD ist das aktuelle Verfahren für die Besteuerung von Kapitalerträgen auch nicht zufriedenstellend. Wir stellen uns klar dagegen, dass der Arbeitslohn zum Teil höher als Erträge aus Kapitalanlagen besteuert wird.
Bislang liegt der Bundesregierung keine Bestätigung der Verdachtsfälle vor. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind abzuwarten, bevor weitere Schritte folgen.
Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf eine Aussage meiner grünen Bundestagskollegin Nyke Slawik. Insofern empfehle ich Ihnen, bei Frau Slawik selbst anzufragen.
Ziel der Prüfung ist sicherzustellen, dass unsere Unterstützung dem Frieden und nicht der Terrorfinanzierung und dem Israelhass dient.