Was unternehmen Sie gegen die falsch deklarierten Biokraftstoffe aus Asien? Und warum sind die Quoten für Mineralölkonzerne so leicht zu erfüllen?
Sehr geehrter Herr Roth,nach einem erfolgreichen ersten
Jahr 2022 befand sich die THG-Quote fast im gesamten Jahr
2023 im Abstieg. Gerade in den letzten Wochen ist die Quote noch einmal stark gesunken. Dies hat folgende Gründe:
Einerseits führt ein drastischer Anstieg der Importe von vermut-
lich falsch deklarierten betrügerischen Biokraftstoffen aus
Asien, insbesondere aus China, zu erheblichen Preisrückgän-
gen. Andererseits ist die vorgegebene Quote für die Mineralöl-
konzerne derzeit immer noch viel zu leicht zu erfüllen. In den
letzten Jahren haben es die Mineralölkonzerne kontinuierlich
geschafft, die vorgegebene Quote, die angeblich schwer zu er-
reichen sei, regelmäßig "überzuerfüllen".Die Bundesregierung
weiß bereits seit Anfang des Jahres von diesem Umstand. Was unternehmen Sie gegen die
falsch deklarierten Biokraftstoffe aus Asien? Und warum sind
die Quoten für Mineralölkonzerne so leicht zu erfüllen? Der Umstieg auf E-Mobilität muss auch nachdem Umstieg honoriert werden.
Sehr geehrter Herr P.,
für Ihre Frage vom 25.11.2023 danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung.
In Deutschland ist die Mineralölwirtschaft seit 2015 gesetzlich dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe kontinuierlich zu senken. Dafür mischen die Konzerne Biokraftstoffe wie Biodiesel unter die fossilen Kraftstoffe. Im Jahr 2023 müssen Mineralölunternehmen acht Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen und gleichzeitig einen Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen von 0,3 Prozent erreichen. Dieser Mindestanteil wird sich in den kommenden Jahren schrittweise erhöhen auf 0,7 Prozent ab dem Kalenderjahr 2025, 1 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026, 1,7 Prozent ab dem Kalenderjahr 2028 und 2,6 Prozent ab dem Kalenderjahr 2030. Wird der Anteil dieser fortschrittlichen Biokraftstoffe übertroffen, werden die Konzerne belohnt.
Die Bundesregierung geht derzeit den Berichten nach, dass aus China importierter, offenbar falsch als „fortschrittlicher Biokraftstoff“ deklarierter Biodiesel in Deutschland in Umlauf gebracht wurde. Den Hinweis auf die möglichen Betrugsfälle hat die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereits im März 2023 erhalten und einen Antrag auf Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft Bonn gestellt.
Bislang liegt jedoch weder der Bundesregierung noch der EU-Kommission eine Bestätigung der Verdachtsfälle vor. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind zunächst abzuwarten, bevor Anpassungen von Regelungen ergriffen werden. Die Frage, ob und wie das Regelungssystem der Zertifizierung von nachhaltigen Biokraftstoffen besser ausgestaltet werden kann, um einem Betrug bei der Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen vorzubeugen, ist Gegenstand der Gespräche mit der EU-Kommission sowie den Mitgliedstaaten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth