Warum erhalten ukrainische Flüchtlinge nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem SGB II Bürgergeld?
Sehr geehrter Herr Roth,
unter Berücksichtigung der Realität und der Fakten wurden jugoslawischen Flüchtlinge unter anderem in der Regelung von 1999 aufgennomen.zitiere:„ § 32 a Abs. 1 des Ausländergesetzes selbst ist von einem vorübergehenden Schutz die Rede.
Die aufgenommenen Personen haben Anspruch auf Hilfeleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz."
Ukrainische und jugoslawische Flüchtlinge mussten sich nicht dem Asylverfahren unterziehen. Für einige galt es Asylbewerberleistungen, während für andere SGBII.
Vergleich dazu haben die ukrainischen Flüchtlinge einen höheren Vorrang, anstatt die jugoslawischen Flüchtlinge.Ein Einreisevisum beantragen 1999.da das Visumregime 1992 abgeschafft wurde.
Ukrainische Flüchtlinge können nur mit Personalausweis in EU einreisen.
https://starweb.hessen.de/cache/DRS/15/5/00395.pdf
www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr/einreise-aus-der-ukraine-nach-deutschland#:~:text=Für%20die%20gesamte%20EU%20und,innerhalb%20der%20EU%20bewegen.
Sehr geehrte Frau P.
für Ihre Nachricht danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung.
Unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskriegs aktivierte die EU am 4. März 2022 durch einen Ratsbeschluss erstmals die sogenannte "Massenzustrom-Richtlinie" für Geflüchtete aus der Ukraine. Ziel dieser EU-Vorschrift ist es, "Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes" festzulegen und zwar "im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen aus Drittländern, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können".
Es handelt sich also um ein spezielles Flüchtlingsrecht für besondere Krisensituationen. Geschaffen wurde die Richtlinie bereits 2001 nach dem Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien. Das beantwortet auch Ihre Frage, warum für Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien damals noch die Regeln des Asylbewerberleistungsgesetz galten.
Mit Bezugnahme auf die Massenzustromrichtlinie wurde im März 2022 EU-weit entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine befristet einen humanitären Aufenthaltstitel zu erteilen, ohne dass sie zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Diese europäische Einigung wurde in Deutschland durch einen Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler vom 7. April 2022 vollzogen – übrigens unter ausdrücklicher Zustimmung der CDU-geführten Landesregierungen, die davon heute nichts mehr wissen wollen.
Nachvollziehbar begründet wurde diese grundsätzliche Entscheidung damit, dass Ukrainerinnen und Ukrainer anders als Asylbewerberinnen und -bewerber direkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben und das Bürgergeld ebenso von den Jobcentern verwaltet wird. Zudem hat diese Lösung sehr viel Bürokratie vermieden: Denn sonst hätte jede und jeder ukrainische Geflüchtete einen eigenen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen müssen. Das wären über eine Million Asylverfahren gewesen, die das Bundesamt und unsere Ausländerbehörden über Monate lahmgelegt hätten. Mit dem Ergebnis, dass die Anträge am Ende des Verfahrens alle bewilligt und „subsidiärer Schutz“ und damit der Anspruch auf Bürgergeld gewährt worden wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth