Assange veröffentlichte Dokumente, die Kriegsverbrechen aufdecken. Er ist unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Setzen Sie sich für seine Freilassung und damit für die Pressefreiheit ein?
Sehr geehrter Herr Roth,
die Veröffentlichung solcher Dokumente ist Bestandteil des investigativen Journalismus und durch das Recht auf Pressefreiheit gedeckt. Der Journalist Julian Assange befindet sich jedoch seit 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London in Isolationshaft. Die UN definiert Isolationshaft über 15 Tage als Folter.
Dieses Vorgehen verletzt nicht nur grundlegendste Rechte eines Einzelnen, es dürfte auch andere Journalisten davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Rechtsstaatlichkeit & Pressefreiheit – Errungenschaften, auf die wir Europäer zu Recht stolz sind. Im Fall Assange werden sie auf verstörende Weise mit Füßen getreten.
Die Entscheidungsträger sitzen in GB bzw. in den USA. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit auf europäischem Boden ist jedoch Grund genug, auf allen politischen Ebenen den größtmöglichen Druck auf diese auszuüben. Wir bitten Sie herzlich um Ihren tatkräftigen Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
FreeAssange Ulm
Sehr geehrte Frau M.,
für Ihre Nachricht zum Fall von Julian Assange danke ich Ihnen und nehme hierzu Stellung.
Die Arbeit von investigativ arbeitenden Journalistinnen und Journalisten ist in unserer Demokratie essentiell, da ihre Berichterstattung nicht selten im öffentlichen Interesse steht. Als Ampel-Koalition haben wir uns zur Wahrung der Pressefreiheit verpflichtet und uns vorgenommen, die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in deutsches Recht zu überführen.
Nach der Entscheidung der britischen Innenministerin, der Auslieferung von Julian Assange an die Vereinigten Staaten zuzustimmen, erwarte ich, dass Herrn Assange dort jederzeit ein faires und transparentes Verfahren gewährt wird, das auch nicht zu Lasten seiner Gesundheit gehen darf. Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass die Aufhebung des Auslieferungsverbots unter anderem an die Bedingung geknüpft wurde, dass die Bedingungen in den USA der gesundheitlichen Situation von Herrn Assange Rechnung tragen müssen.
Darüber hinaus hat Herr Assange Rechtsmittel gegen den Auslieferungsbescheid eingelegt. Im Hinblick auf die Möglichkeit derartiger Berufungsverfahren gilt mein Vertrauen auch weiterhin in die Rechtsstaatlichkeit der Justiz.
Ich begrüße, dass die Bundesregierung den Fall von Herrn Assange aktiv verfolgt und hierzu auch im Austausch mit den Verantwortlichen in Großbritannien steht.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth