Diese grundlegenden Freiheiten, die die bayerischen Lehrpläne bieten und die damit auch Spielraum zur Aufarbeitung coronabedingter Defizite lassen, werden ergänzt um spezielle, auf die Folgen der Pandemie zugeschnittene Maßnahmen
Diese Festlegung betrifft also nicht nur das Musische Gymnasium, sondern alle gymnasialen Ausbildungsrichtungen und ermöglicht auch Schülerinnen und Schülern der Einführungsklasse ohne bisherige zweite Fremdsprache, nach dem Mittleren Schulabschluss von der Mittel-, Real- und Wirtschaftsschule in das G9 zu wechseln und die Verpflichtung zum Erlernen einer zweiten Fremdsprache durch die Belegung einer spät beginnenden Fremdsprache zu erfüllen.
Auch wenn die Ankündigung noch Spielraum für Verbesserungen lässt, sind wir froh, dass die gerechtfertigte Angleichung vorgenommen werden soll und sehen dies als Erfolg unserer hartnäckigen Arbeit.
Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (vgl. dort Art. 21) wird an den öffentlichen Schulen grundsätzlich Lernmittelfreiheit nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährt. Somit sind die Träger des Schulaufwands verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler leihweise mit Schulbüchern zu versorgen.
Dadurch wird dem zentralen Grundanliegen des Sportunterrichts Rechnung getragen, allen Schülerinnen und Schülern Freude am Sporttreiben zu vermitteln und sie dauerhaft über die Schulzeit hinaus für sportliches Handeln zu motivieren.