Warum ist in musischen Gymnasien die wichtige, spätbeginnende Fremdsprache erst ab Klassenstufe 11 vorgesehen? Damit hat man 6 Jahre Latein, das Latinum könnte man auch schon nach 5 Jahren erwerben.
Guten Morgen Herr Piazolo,
mit Einführung des G8 wurde der Beginn der spätbeginnenden 3. Fremdsprache (in der Regel Französisch oder Spanisch) an musischen Gymnasium auf Klasse 10 gelegt. Das ist insofern absolut nachvollziehbar und sinnvoll, da Latein in der Regel ab Klassenstufe 5 gelehrt wird, womit man nach Ende der 9. Klasse 5 Jahre Latein gelernt hat und somit das Latinum erhalten kann.
Nun wurde die Einführung der spätbeginnenden Fremdsprache mit Rückführung auf das G9 in Bayern auf die 11. Klasse verschoben - ich frage mich, mit welcher Begründung dies erfolgt, insbesondere da aktuelle Debatten vermehrt um die Frage geführt werden, ob Latein nicht generell durch eine moderne Sprache ersetzt werden sollte. Wäre es nicht sinnvoll, den Schüler:innen an musischen Gymnasien zu ermöglichen, Latein nach 5 abgeschlossenen Jahren abzuwählen und in den verbleibenden 4 Jahren eine moderne Sprache zu lernen?
Es grüßt Sie recht herzlich
Sabeth E.
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Anzahl der zu erteilenden Stunden in den modernen Fremdsprachen ist durch Anlage 1 (Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 11) zu § 15 Abs. 1 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) festgelegt.
Die spät beginnende Fremdsprache umfasst im achtjährigen Gymnasium die letzten drei Jahrgangsstufen (G8: Jg. 10 mit 12). Auch im neuen neunjährigen Gymnasium wurde dies beibehalten (G9: Jg. 11 mit 13) und entsprechend in der Gymnasialschulordnung verankert: Gemäß §19 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 1 (GSO) kann in allen gymnasialen Ausbildungsrichtungen gleichermaßen nach Jahrgangsstufe 10 im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache angeboten werden.
Diese Festlegung betrifft also nicht nur das Musische Gymnasium, sondern alle gymnasialen Ausbildungsrichtungen und ermöglicht auch Schülerinnen und Schülern der Einführungsklasse ohne bisherige zweite Fremdsprache, nach dem Mittleren Schulabschluss von der Mittel-, Real- und Wirtschaftsschule in das G9 zu wechseln und die Verpflichtung zum Erlernen einer zweiten Fremdsprache durch die Belegung einer spät beginnenden Fremdsprache zu erfüllen. Für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums hat die Regelung den Vorteil, dass beim Ersatz von Latein durch eine spät beginnende Fremdsprache das Latinum im G9 nicht mehr – wie bisher im achtjährigen Gymnasium notwendig – durch eine eigene Feststellungsprüfung am Ende von Jg. 9, sondern über den Besuch des Lateinunterrichts mit mind. Note 4 in Jg. 10 ohne eigene Prüfung erlangt wird.
Viele Grüße
Michael Piazolo