Sehr geehrter Prof. Dr. Piazolo, wäre es für Sie denkbar im Zuge der Entbürokratisierung an Schulen die überholten und händisch anzufertigenden Klassenstunden- und Dienstpläne abzuschaffen?
Im Oktober meldet ohnehin jede Grund- und Mittelschule im Zuge der Oktoberstatistik die gesamte Unterrichtsverteilung an der jeweiligen Schule. Zusätzlich müssen jedes Jahr umständlich händisch Dienstpläne und Klassenstundenpläne erstellt werden in denen die jeweiligen Gruppengrößen berechnet werden müssen. Dabei muss nicht nur der normale Unterricht abgebildet werden. Auch müssen Anpassungen vorgenommen werden wenn beispielsweise Brückenkräfte, DaZ-Lehrer oder mobile Reserven zur Differenzierung eingesetzt werden. Für die Schulleitungen ist die Kontrolle zeitraubend und mMn überflüssig, da die Meldung über ASV ohnehin ca. eine Woche später erfolgt.
Vielen Dank für Ihre kurze Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage. In den Bereichen der Entbürokratisierung sowie Entlastung von Lehrkräften und Schulleitungen sind in den letzten Jahren in unterschiedlichen Bereichen bereits deutliche Verbesserungen erzielt worden. Beispielsweise wurde ab dem Schuljahr 2023/2024 an Grund- und Mittelschulen die Praxis des sog. „Amtlichen Schriftwesens“ bayernweit auf das unverzichtbare Minimum reduziert. Die Anzahl der Erhebungen an den Schulen wurde zuletzt ebenfalls deutlich reduziert.
Mit Blick auf die von Ihnen angesprochenen Klassenstundenpläne und Einsatzpläne der Lehrkräfte kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass diese Unterlagen für einen geregelten Unterrichtsbetrieb grundsätzlich ab dem 1. Schultag unerlässlich sind. Wie Sie wissen, unterliegen sie vor allem zu Schuljahresbeginn einer gewissen natürlichen Dynamik, so dass Anpassungen in dieser Phase des Schuljahres teilweise unumgänglich sind. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus macht diesbezüglich jedoch keine Vorgabe, dass die o. g. Pläne händisch zu erstellen sind. Vielmehr ist der Einsatz digitaler Instrumente denkbar, v. a. wenn dadurch die erforderlichen Planungsprozesse für die Verantwortlichen an den Schulen erleichtert werden können. Die sog. Oktoberstatistik im Rahmen des ASD/ASV-Verfahrens ist von den Klassenstundenplänen und Einsatzplänen für Lehrkräfte unabhängig zu betrachten. Hier handelt es sich um eine Stichtagserhebung zum 1.10. eines jeden Schuljahres, die u. a. der schulaufsichtlichen Prüfung des Unterrichtsbetriebs an den Schulen und statistischen Zwecken – auch über die einzelnen Schuljahre hinweg – dient.
Viele Grüße
Michael Piazolo