Prof. Dr. Michael Piazolo
Michael Piazolo
FREIE WÄHLER
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Frage von Claudia G. •

Sehr geehrter Herr Piazolo! Werden Sie sich dafür einsetzen wollen, dass qualifizierter Musikunterricht umsatzsteuerfrei bleiben kann ?

Es ist mir dieses ein so großes Anliegen, weil Musik und speziell Instrumentalunterricht, den Menschen ganzheitlich bildet: seine Denk-, Gemüts- und Willenskräfte.
Wer ein Instrument erlernen will, merkt sehr bald, dass das Lernen nicht nur Spaß macht. Er muss üben. Um eine Sache regelmäßig zu tun, ohne dass unmittelbarer Druck besteht, braucht es große Willenskräfte. Diese werden beim Erlernen des Instrumentes gebildet. Auch ein Durchhaltevermögen, das ja zum Erreichen jeglichen Zieles notwendig ist.
Da Musik immer mit Empfindung verbunden ist, wird auch das Empfindungsvermögen differenziert und erweitert, also als Teil des Gemütes ausgebildet. (Ein Mensch, der wenig empfindet, fühlt sich nicht lebendig und hat weniger Hemmung, Gewalt auszuüben.)
Doch neben der Willens- und Gemüts- bzw. Herzensbildung wird auch das Denk- und Merkvermögen ausgebildet.Ein Musikstück will verstanden werden, die Notenschrift ist zu erlernen ...
Mit herzlichem Gruß
Claudia G., Musiklehrerin, Diedorf

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Frage zur Umsatzsteuerbefreiung des Musikunterrichts. Das Thema liegt mir und den FREIEN WÄHLERN sehr am Herzen und ich habe mich deshalb unverzüglich über den Sachverhalt erkundigt. Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass Bildungsleistungen wie bisher unverändert umsatzsteuerlich begünstigt werden, auch durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung. 

Nach der Finanzverfassung des Grundgesetzes handelt es sich bei dem Umsatzsteuergesetz um ein Bundesgesetz. Laut Bundesministerium der Finanzen sollen mit dem Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 Bildungsleistungen wie bisher unverändert umsatzsteuerlich begünstigt werden. Die Neuregelung wird nötig, um den entsprechenden Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes (§ 4 Nummer 21) vollständig an die für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlichen Vorgaben der sogenannten Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) anzupassen. Dadurch sollen Bürokratieabbau, die Kostensenkung der Einrichtungen sowie mehr Rechtssicherheit erreicht werden.

Im Koalitionsvertrag unserer Bayernkoalition hatten wir als FREIE WÄHLER uns klar zum Erhalt und dem Ausbau der wertvollen Kultureinrichtungen in allen Landesteilen Bayerns bekannt, um insbesondere auch junge Menschen am reichen kulturellen Leben Bayerns teilhaben zu lassen. Wir setzen uns daher bspw. auch im besonderen Maße für unsere Sing- und Musikschulen ein. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion wird vertiefte Gespräche führen, um den qualifizierten Musikunterricht nachhaltig zu stärken. Denn diese Art der kulturellen Bildung muss für die Gesamtbevölkerung erschwinglich bleiben.

Viele Grüße
Michael Piazolo

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