Sehr geehrter Herr Piazolo, können Sie sich ein generelles Verbot der Gender-Sprache an Schulen und Hochschulen vorstellen? Wären Sie bereit ein solches umzusetzen?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundlage für die Rechtschreibung in Schulen, öffentlicher Verwaltung und Rechtspflege ist das Amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung, das vom Rat für deutsche Rechtschreibung (RdR) herausgegeben wird. Die KMBek „Deutsche Rechtschreibung“ vom 01.06.2023 (Aktualisierung der KMBek vom 08.05.2006) legt fest, dass die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der jeweils gültigen Fassung die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen ist.
Als zentrale Instanz in Fragen der Rechtschreibung beobachtet der Rat die steten Entwicklungen im Gebrauch der deutschen Schreibung. In seinen Empfehlungen vom 26.03.2021 und dem jüngsten Beschluss vom 14.07.2023 zur geschlechtergerechten Schreibung hat der Rat die Aufnahme von Asterisk („Gender“-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgt dieser Empfehlung des Rats. Gleichwohl hat der Rat aber die Auffassung bekräftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet und sie sensibel angesprochen werden sollen (Geschlechtergerechte Schreibung: Empfehlungen vom 26.03.2021; https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-empfehlungen-vom-26-03-2021/). Dem Anliegen einer sprachlichen Repräsentanz aller Geschlechter wird im Kontext Schule insbesondere durch die Verwendung geschlechtsspezifischer Einzelformen (z. B. Lehrerin), Paarformeln (z. B. Schülerinnen und Schüler) oder geschlechtsneutraler Ausdrücke (z.B. Jugendliche) Rechnung getragen. Diese Handhabung halte ich auch für die Hochschulen angebracht.
Viele Grüße
Michael Piazolo