Darf ein Schulleiter eine Klassenfahrt verbieten auch wenn man die letzten Jahre keine Fahrten mehr gemacht hat
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Klassenfahrten.
Mit kultusministeriellem Schreiben (KMS) an die bayerischen Schulen vom 05. Januar 2022 (Az. ZS.4- BS4363.2022/4) wurde aufgrund der pandemischen Lage ausdrücklich darum gebeten, mehrtätige Schülerfahren einschließlich Schüleraustausche abzusagen. Diese „Bitte“ war als Handlungsanweisung an die einzelnen Schulen zu verstehen. Im daran anknüpfenden KMS vom 02. März 2022, Az. ZS.4 -BS43632022/43 wurde bekanntgegeben, dass – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – diese nach den Osterferien grundsätzlich wieder stattfinden können.
Damit sie durchgeführt werden kann, sollte die Fahrt jedoch folgenden Anforderungen genügen:
- intensiver Austausch in der Schulfamilie (Schüler, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte) im Vorfeld, ob die Fahrt durchgeführt werden soll
- Freiwilligkeit der Teilnahme für die Schülerinnen muss sichergestellt sein
- vor Abreise ist zu klären, ob eine Anreise/Übernachtung möglich und mit den geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben am Zielort vereinbar ist
- schließlich ist nochmals innerhalb der Schule abzustimmen, ob die Fahrt durchführbar und sinnvoll ist
- auf günstige Stornobedingungen sollte geachtet werden, da Ersatz für etwaige Stornokosten durch den Freistaat nicht geleistet werden kann
Diese Punkte können nur vor Ort an der betreffenden Schule, aber auch nicht allein durch den Schulleiter, besprochen und geklärt werden.
Viele Grüße
Michael Piazolo