Frage an Michael Piazolo von Eva H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Prof. Piazolo,
aus Ihrer Antwort an Herrn Ott vom 14.9. glaube ich herauslesen zu können, dass Sie die geplante Nutzungsverordung für den Englischen Garten (flächendeckender Leinenzwang, Bade- und Surfverbot, teilweise Radfahrverbot, Spiel- und Sportverbot etc.) nicht befürworten; ist das richtig? Wie stehen Sie zu der geplanten strengen Nutzungsverordnung?
Freundliche Grüße
Eva Huber
Sehr geehrte Frau Huber,
Sie haben meine Antwort an Herrn Ott richtig interpretiert: die Freien Wähler sind gegen eine Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürger im Englischen Garten. Dieser wurde vor langer Zeit "den Bürgern gegeben" und er zeichnet sich nicht nur durch eine große Freiheit in der Gestaltung des Parkes, sondern auch in der Benutzung durch die Menschen aus. Sicher gibt es immer mal wieder Übertretungen und manchmal können auch nicht alle unterschiedlichen Interessen unter einen Hut gebracht werden. Aber insgesamt finde ich - und ich halte mich seit vielen Jahren häufig im Englischen Garten auf -, dass die Münchner gut mir ihrem Park umgehen.
Es bedarf daher keiner völlig neuen Nutzungsordnung. Um eine solche aber möglich zu machen, hat die CSU das Landesstraf- und Verordnungsgesetz entsprechend geändert. Vor der Landtagswahl ist es aber noch nicht umgesetzt worden. Geplant ist aber ein "Feldversuch" im Bayreuter Hofgarten, um dann auch den Englischen Garten "in Angriff zu nehmen".
Ich werde - auch als Münchner Stadtrat - diese Entwicklung genau beobachten, denn ich bin der Auffassung, dass die Mehrheit unserer Münchner Bürger selbstverantwortlich zu handeln vermag und zu viele Eingriffe in ihre Freiheit nicht schätzt.
Viele Grüße
Michael Piazolo