Frage an Michael Piazolo von Alfred M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Professor
Die unglückliche Ausnahme für geschlossene Gesellschaften scheint mir ein unvermeidliches Zugeständnis gewesen zu sein, um die Akzeptanz dieser im übrigen bewundernswert konsequenten Vorschriften herzustellen.
Die geschlossene Gesellschaft läßt sich so eindeutig definieren, daß die augenblicklich landauf und landab festzustellenden Auswüchse abstellbar sind, wenn die Kreisverwaltungsbehörden nur mit dem notwendigen Biß und einer temporären Personalverstärkung ans Werk gehen.
Der Wirt läuft ja auch Gefahr, seine Konzession zu verlieren, wenn in seinen Räumen nur noch geschlossene Veranstaltungen stattfinden.
Der Kreisverwaltungsreferent in München hat von Anfang an mit rauchiger Stimme, das Gesetz für nicht vollziehbar erklärt.
Warum sind die Behörden in Italien in der Lage, das Rauchverbot in Gatstätten durchzusetzen und unsere nicht ?
Und noch eins:
Diebstahl ist verboten, trotzdem gibt es ihn millionenfach. Sagt deshalb die Polizei, sie könne nichts dagegen tun und sie verfolge Diebstähle nicht mehr ? Oder gibt es gar irgendwelche Bestrebungen, den $ 242 Strafgesetzbuch aufzuheben ?
Der Spuk mit den Pseudo-Rauchclubs hätte sehr schnell ein Ende, wenn engagiert überwacht würde und die ersten Bußgeldbescheide rechtskräftig sind. Hat es in München schon Bußgeldbescheide gegeben ?
Sehr geehrter Herr Mayer,
das Raucherthema ist ein sehr kontrovers diskutiertes. Einerseits ist es begrüßenswert, wenn ein Gesetz klar und ohne allzuviele Ausnahmen formuliert wird. Das Ziel der wenigen Ausnahmen ist im vorliegenden Fall erreicht, die Klarheit - angesichts der vielen Raucherclubs etc. - nicht.
In diesem konkreten Fall plädieren die Freien Wähler allerdings für eine etwas liberalere Regelung, die zumindest die Chance einräumt, in größeren Gaststätten ein kleineres Nebenzimmer für Raucher zu reservieren. Dies hätte den Vorteil, dass die vielen Raucherclubs nicht hätten gegründet werden müssen, jedoch den Nachteil, dass der Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter nicht vollständig gegeben wäre. Auch für viele Bürger eine Position, die nicht nur Zustimmung findet.
Allerdings stehen wir zu ihr, da sie aus unserer Sicht klarer und ehrlicher wäre. Die aktuelle Rechtlage - streng in der Regelung, lax in der Umsetzung - erscheint mir als Mogelpackung, und ich denke, Sie sehen es ähnlich.
Wie schwierig der Vollzug ist, vermag ich - offengestanden - nicht abschließend beurteilen. Ich vermute, dass es in kleineren Gemeinden leichter, in größeren Städten schwieriger sein wird.
In München spricht man schon von beinahe 1.000 sog. Raucherclubs. Diese zu überprüfen würde einen enormen Aufwand bedeuten. Allerdings wird der Anwendungsbereich für Raucherclubs durch das Bundesverfassungsgericht ein wenig eingeschränkt, so dass die Kontrolle dann etwas leichter ist.
Meine Hoffnung ist, dass nach der Landtagswahl alle Parteien noch einmal über eine vernünftige und nachprüfbare Lösung sich bemühen, denn die Positionen der meisten Parteien und Bundesländer liegen nicht weit auseinander.
Ihr Beispiel mit dem Diebstahl ist natürlich etwas plakativ gewählt, trifft aber dennoch. Allerdings ist die Schärfe des jeweiligen Vergehens doch verschieden zu beurteilen.
Für Nachfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Michael Piazolo