Frage an Michael Piazolo von Peter W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Herr Prof. Dr. Piazolo,
der Bundesrat hat soeben in seiner 984. Sitzung [1] den Vermittlungsausschuss zum Masernschutzgesetz entgegen der Empfehlung des Kulturausschusses, dem Sie angehören, nicht angerufen.
Der Kulturausschuss hatte die Verschiebung des Inkrafttretens des Masernschutzgesetz um ein Jahr empfohlen, der Gesundheitsausschuss hingegen nicht. [2]
Wie kann das sein, wo der Kulturausschuss doch aus deutlich mehr Mitgliedern als der Gesundheitsausschuss besteht? [3]
Wie haben Sie persönlich abgestimmt?
Mit freundlichen Grüßen
P. W.
[1] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/984/erl/2.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[2] https://www.bundesrat.de/drs.html?id=629-1-19
[3] https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/ausschuesse-node.html
Sehr geehrter Herr W.,
der Bundesrat hat 16 Ausschüsse. In die Fachausschüsse entsenden die Länder regelmäßig ihre zuständigen Fachministerinnen und Fachminister. Welche Ressorts das in jedem Land sind, ergibt sich aus der jeweiligen Geschäftsverteilung der Landesregierung. Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Kulturfragen spiegelt die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Aufgabenbereich des Gesundheitsausschusses des Bundesrates die des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Mehrheitsverhältnisse in den einzelnen Ausschüssen spiegeln dabei aber nicht unbedingt die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat (Plenum) wider; Art. 51 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) regelt die auf die einzelnen Länder entfallenden Stimmen je nach Einwohnerzahl.
Jeder mit einem Thema befasste Fachausschuss hat das Recht, sich fachlich eigenständig zu äußern. Das „Gewicht“ eines Fachausschusses bestimmt sich dabei nicht allgemein nach der (rein internen) Zahl der Mitglieder. Im Einzelfall wird es auf den fachlichen Schwerpunkt, d.h. die konkrete Sachnähe ankommen. Im Fall des Masernschutzgesetzes war etwa der Gesundheitsausschuss das federführende Beratungsgremium.
Jedes Land kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben, so schreibt es das Grundgesetz vor. Die Landesregierungen müssen sich mithin vor den letztverbindlichen Abstimmungen im Plenum des Bundesrates darüber einigen, wie die Stimmen abgegeben werden sollen. Die Festlegung des Abstimmverhaltens des Freistaates Bayern erfolgt im Ministerrat. Der Ministerrat beschloss hier im Ergebnis, im 984. Plenum des Bundesrats mit „Enthaltung“ zu votieren. Das Votum des 984. Plenums des Bundesrates lautete: „Keine Anrufung des Vermittlungsausschusses“.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Piazolo