Prof. Dr. Michael Piazolo
Michael Piazolo
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Frage von Marcus K. •

Frage an Michael Piazolo von Marcus K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Prof. Piazolo,

Auf Seite 15 des Koalitionsvertrags heißt es: „Wir stellen künftig alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei, indem wir in gleicher Weise auch für das erste und zweite Kindergartenjahr monatlich 100 Euro pro Kind gewähren.“
Ab welchem Datum wird dieser Beschluss umgesetzt?

Des Weiteren heißt es dort: „Ab dem zweiten Lebensjahr wollen wir ab dem Jahr 2020 ebenfalls monatlich 100 Euro pro Kind zweckgebunden an Eltern gewähren“. Wieso nicht schon ab dem 01.01.2019?

Herzlichen Dank,

M. K.

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Kaiser,

die Einführung des Zuschusses ist für den 1. April 2019 geplant. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass dem Gesetzesentwurf zur Änderung der einschlägigen Gesetze im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie der Ausführungsverordnung hierzu (AVBayKiBiG) im Landtag zugestimmt und der Zeitpunkt der Einführung eingehalten wird. Erste Zahlungen an die Kommunen werden nach Verabschiedung des Doppelhaushalts erfolgen.

Ab voraussichtlich dem 1. Januar 2020 wird für Familien mit einem Haushaltseinkommen bis 65.000 Euro brutto pro Jahr zusätzlich die Beitragsentlastung für ein- und zweijährige Kinder eingeführt. Geplant sind monatlich bis zu 100 Euro Erstattung von tatsächlich anfallenden Betreuungskosten. Die Auszahlung wird durch das ZBFS direkt an die Eltern erfolgen. Eine frühere Einführung ist weder verwaltungstechnisch umsetzbar noch sind hierfür im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 Mittel vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Piazolo

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