Prof. Dr. Michael Piazolo
Michael Piazolo
FREIE WÄHLER
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Frage von Malte D. •

Frage an Michael Piazolo von Malte D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Professor,

ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:

1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?

2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?

3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Dierwald,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu den konsekutiven Masterstudiengängen.

1. Eines der größten Mängel des Bolognasystems ist in der Tat, die mit konsekutiven Masterstudiengängen einhergehende mögliche Benachteiligung von Bachelorabsolventen. Gerade die durch die systemisch bedingte Zweiteilung des Studiums entstandenen Engpässe bei zahlreichen Masterstudienplätzen, vor allem in bestimmten Fächern (wie z. B. der Psychologie) in Kombination mit besonders attraktiven Studienstandorten, ist eine Entwicklung, bei dieser vor allem die deutschen Hochschulen aufgefordert sind, aktiv gegenzusteuern.

2. Aufgrund der Justiziabilität der Noten stellen diese für die Hochschulen das sicherste Auswahlkriterium dar. Gerade hinsichtlich sogenannter "weicher Faktoren" (also spezifische hochschuleigene Auswahlverfahren), sind die Hochschulen juristisch leichter zu belangen. Aus dieser Perspektive erscheint es nachvollziehbar, dass sich Hochschulen verstärkt auf eine notenbedingte Zulassungs- bzw. Zugangsbeschränkungen beziehen.
Es ist aber zu berücksichtigen, dass gerade die Bolognareform dazu geführt hat, dass die Vielfalt und Pluralität an neuen Studiengängen über die vergangenen Jahre enorm zugenommen hat. Dementsprechend variieren Bachelor-Benotungen und Anforderungen, die an die Studierenden gestellt werden, stark von Hochschule zu Hochschule. Vor diesem Hintergrund erscheint das alleinige Bewertungskriterium "Noten" kritisch. Selektionsverfahren sollten sich daher nicht nur am Numerus Clausus orientieren. Im Rahmen der Hochschulautonomie sind die akademischen Institutionen in der Pflicht zusätzliche Auswahlkriterien (wie z.B. Berufserfahrung und persönliche Bewerbungsgespräche) in ihre Verfahren einfließen zu lassen, um Zulassungsvoraussetzungen zu flexibilisieren.

3. Wie bereits weiter oben erwähnt, wäre es insbesondere wichtig, dass Hochschulen in ihren Selektionsverfahren neben Noten auch andere Kriterien berücksichtigen. Eine Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge könnte eine sinnvolle Ergänzung darstellen, sollte aber nicht zum einzigen Mittel avancieren. Studierenden sollte auch die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv für die Bewerbung eines Masterplatzes einzubringen, um u. a. ihre Motivation unter Beweis stellen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL

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