Prof. Dr. Michael Piazolo
Michael Piazolo
FREIE WÄHLER
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/ 2 Fragen beantwortet
Frage von Volker K. •

Frage an Michael Piazolo von Volker K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Piazolo,

in einer Pressemitteilung fordern Sie die Befassung des Rundfunkbeirates mit einem Beitrag in der Sendung "kontrovers" der sich positiv für die Beibehaltung von Studiengebühren befasst hat. Dazu erwähnten Sie in der Pressemitteilung, dass laut Umfragen 72% der Bayerischen Bürger für eine Abschaffung der selben sind. Aus dieser Pressemitteilung ergeben sich für mich einige Fragen, die ich hoffentlich beantwortet bekomme.

1. Sehen Sie die Kontrolle von Inhalten in den Sendungen des BR als eine Aufgabe des Rundfunkrates an, wenn ja werden Sie dazu einen Änderungsantrag zum Rundfunkgesetz stellen?

2. Wenn sich redaktionelle Beiträge zu bestimmten Themen eine Position beziehen, soll das dann nur möglich sein wenn mehr als die Hälfte der Bayerischen Bürger auch diese Position vertreten haben?

3. Wie sehen Sie dann z.B. manche Positionierung zu Themen wie Fleischkonsum, da z.B. nur etwa 7% der bayerischen Bürger Vegetarier sind?

Herzlichen Dank für die Mühe Ihrer Antwort bei Abgeordnetenwatch im Rahmen Ihrer knapp bemessenen Zeit als Landtagsabgeordneter!

Volker Kauder

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Kauder,

erlauben Sie mir, bevor ich im Detail auf Ihre Fragen eingehe, ein paar
grundsätzliche Anmerkungen.

Die Freiheit der Meinungsäußerung und die grundgesetzlich verankerte Pressefreiheit sowie das Zensurverbot gehören für mich und die FREIEN WÄHLER zu den höchsten Rechtsgütern unserer Demokratie.

Zu diesen Rechten gehört jedoch auch ein verantwortungsvoller Umgang der Rechteinhaber bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten. Das gilt sowohl für Medienorgane der freien Wirtschaft als auch insbesondere für die Organe des sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der von Staats wegen einen Informations- und Bildungsauftrag hat und parteineutral berichten muss.

Die für den BR insbesondere einschlägigen Rechtsgrundlagen liefern die Bayerischen Verfassung sowie das Gesetzes über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts "Der Bayerische Rundfunk" (Bayerisches Rundfunkgesetz - BayRG)“:

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Art. 111a der Bayerischen Verfassung führt dazu u.a. aus: „… Der Rundfunk dient der Information durch wahrheitsgemäße, umfassende und unparteiische Berichterstattung sowie durch die Verbreitung von Meinungen. … Meinungsfreiheit, Sachlichkeit, gegenseitige Achtung, Schutz vor Verunglimpfung sowie die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms sind zu gewährleisten.“

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Im Art. 4 des BayRG ist der BR u.a. dazu verpflichtet „… den Rundfunkteilnehmern einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, das nationale und das bayerische Geschehen in allen Lebensbereichen zu geben.“

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In Satz (2) desselben Artikels BayRG ist explizit hervorgehoben: „In allen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sind die verschiedenen Auffassungen im Gesamtprogramm ausgewogen und angemessen zu berücksichtigen.“ (Strichaufzählung 1.)

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Für die Angestellten des BR gilt darüber hinaus ebenfalls die Selbstverpflichtung gemäß Art. 4 (2) 7.: „Die Angestellten des Bayerischen Rundfunks dürfen bei der Programmgestaltung weder einseitig einer politischen Partei oder Gruppe noch Sonderinteressen, seien sie wirtschaftlicher oder persönlicher Art, dienen. Sie können jedoch in eigenen Kommentaren und in Sendungen, die kritisch Stellung nehmen, ihre persönliche Meinung äußern. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers zu kennzeichnen.“

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Laut Art. 6 BayRG ist eine Funktion des Rundfunkrat eben auch, die Einhaltung dieser „Spielregeln“ zu kontrollieren: „Er wacht darüber, dass der Bayerische Rundfunk seine Aufgaben gemäß dem Gesetz erfüllt und übt das hierzu nötige Kontrollrecht aus.“

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Zu den Aufgaben des Rundfunkrat gehört laut Art. 7 (3) 8. insbesondere: „die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze sowie der von ihm aufgestellten Richtlinien gemäß Art. 4;“

Zu Ihren Fragen:

1.
Das BayRG sieht bereits entsprechende Kontrollfunktionen des Rundfunkrat gemäß der Eingangs zitierten Normen und Selbstverpflichtung des BR zur Programmgestaltung vor. Durch seine paritätische Besetzung ist auch eine partei- und politikneutrale Aufgabenausführung weitgehend gegeben. Ein Verschärfung dieser Vorgaben und Aufgaben des Rundfunkrats halte ich daher für nicht nötig. Eine inhaltliche Kontrolle des BR durch den Rundfunkrat habe ich in meiner Pressemitteilung auch nie gefordert.

Meine Kritik richtete sich vielmehr dahingehend, dass ich von einem „mit Gebührengeldern finanzierten öffentlich- rechtlichen Sender wie dem Bayerischen Rundfunk“ eine - entsprechend der Selbstverpflichtung im BayRG - „journalistisch faire, ausgewogene Berichterstattung und die Darstellung sowohl von Pro und Contra - nicht aber eine einseitige Parteinahme für die Beibehaltung der Studiengebühren im Freistaat“ erwarte. Vom Rundfunkrat (gem. seiner Aufgaben, Rechte und Pflichten) haben die FREIEN WÄHLER lediglich „eine zeitnahe Behandlung des Vorgangs“ verlangt, ohne hierzu irgendwelche Vorgaben über Zeitpunkt, Art und Form der Behandlung zu machen.

2.
Mit dieser Frage beziehen Sie sich sicherlich auf die ebenfalls in der bereits zitierten Pressemitteilung von mir gemachten Aussage: „Fast drei Viertel der Bürger im Freistaat haben sich in diesem Beitrag nicht wiedergefunden. Es sind diejenigen 72 Prozent, die erst vergangene Woche in einer vom Bayerischen Rundfunk selbst beauftragten repräsentativen Umfrage erklärten, sie seien für die Abschaffung der Campusmaut. Die Meinung einer so deutlichen Mehrheit hätte meines Erachtens in dem Beitrag zumindest mit einigen Argumenten abgebildet werden“ sollen. Selbstverständlich ist dies jedoch nicht als grundsätzliche Forderung zu verstehen, dass nur über Mehrheitsmeinungen berichtet werden sollte; hier überinterpretieren Sie meiner Meinung nach meine Aussage. Denn das Recht der Journalisten, Moderatoren und Redaktionen des BR auch in Kommentaren, so diese entsprechend von der Berichterstattung getrennt und namentlich gekennzeichnet sind, eigene Meinungen und Wertungen vorzunehmen, darf natürlich nicht beschnitten werden. Etwas anderes ist es für mich jedoch, wenn eine Sendung für sich insgesamt reklamiert unabhängig von der gewählten Darstellungsform, etwa auch in Reportagen und Berichten, noch dazu, wenn es gerade laufende Volksabstimmungen oder Wahlvorgänge zu genau diesem Thema betrifft, nur eine Meinung als bewusst kontroverse „redaktionelle Position“ darzustellen. Die im Nachgang seitens der Redaktion ergangenen Äußerungen, wonach dies ein Experiment gewesen sei und man noch nie in einer Sendung so explizit Stellung bezogen hätte, sprechen für sich.

3.
Hier gelten analog meine Ausführungen zu Ihrer 2. Frage. Ich erhoffe als Bürger wie auch als verantwortlicher Mandatsträger von unseren mit Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein besonders hohes Gespür für journalistische Ethik und genaue Einhaltung der entsprechenden Verhaltensnormen, wie dies auch explizit im Bayerischen Rundfunkgesetz ausgeführt ist. Eine einseitige Berichterstattung zu jedwedem Thema halte ich dagegen generell für problematisch. Nicht ohne Grund findet explizit eine „Überwachung der Einhaltung der Grundsätze sowie der von ihm aufgestellten Richtlinien“ durch unabhängige Rundfunkräte statt. Die Anforderung, „in allen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sind die verschiedenen Auffassungen im Gesamtprogramm ausgewogen und angemessen zu berücksichtigen“, steht als (Selbst-)Verpflichtung auch nicht umsonst an erster Stelle einer ganzen Reihe solcher Verpflichtungen im Bayerischen Rundfunkgesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL

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