Frage von Barbara U. • 09.02.2007
Antwort von Michael Neumann SPD • 14.02.2007
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
Sehr geehrter Herr Voss,
(...) In Auswertung der Debatte in der nächsten Fraktionssitzung werden wir entscheiden, wie wir diesen Verfassungsbruch des CDU-Senates weiter öffentlich machen können. Leider ist diese Art des Verfassungsbruch nicht strafrechtlich bewährt, so dass strafrechtliche Folgen sich aus dem Verfassungsbruch nicht ergeben. (...)
Sehr geehrter Herr Mausbach,
Hallo Herr Steinberg,
Hallo Frau Kainzensberger,