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Michael Kretschmer
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Frage von Christopher B. •

Frage an Michael Kretschmer von Christopher B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Kretschmer
die Regelschutzfrist des Urheberrechts beträgt z. Zt. 70 Jahre p.m.a. und eine Verlängerung der Regelschutzfrist wird außerdem regelmäßig gefordert. Zudem greift die Schutzwirkung automatisch. Naturwissenschaftlich-technische Erfindungen dagegen müssen erst aufwändig (und langwierig) als Patent registriert werden und der Patentschutz greift dann auch nur für 20 Jahre ab dem Tag der Anmeldung.

Warum wird das "geistige Eigentum" von Erfindern so anders bewertet als das von anderen Kreativen? Warum fällt hier der "Interessenausgleich zwischen Individuum und Gesellschaft" so anders aus?

Mit freundlichen Grüßen,

Christopher Borgmann

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Sehr geehrter Herr Borgmann,

dass die gesetzlichen Schutzfristen im Patent- und Urheberrecht unterschiedlich gestaltet sind, begründet sich in der unterschiedlichen Natur der geschützten immateriellen Güter.
Die kürzere Schutzdauer im Patentrecht basiert auf der Annahme, dass die Erfindungsidee geistiges Gemeingut darstellt und im Zuge normaler technischer Entwicklung über kurz oder lang auch von anderen aufgefunden werden würde, wie z.B. das von iPhone und iPad bekannte "Wischen" und die dahinter stehenden technischen Abläufe. Mit der ausschließlichen rechtlichen Zuordnung via Patent soll der Erfinder zwar einen mittelfristigen Wettbewerbsvorteil (max. 20 Jahre) erlangen, aber keine zu lange Abhängigkeit oder Blockierung weiterer technischer Entwicklungen hervorrufen können, für die evtl. nur wenige Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Demgegenüber besteht der Grund für die lange Schutzdauer des Urheberechts darin, dass ein schöpferisches Schaffen auf der Individualität des Urhebers beruht (also z.B. ein Foto, Gemälde oder Roman), das in dieser Form ohne ihn nicht erzeugt/gefunden worden wäre. Da der Schutz dieses "individuellen Werkes" durch das Urheberrecht üblicherweise andere Werkschaffende nicht in ihrer Gestaltungsfreiheit beschränkt, erscheint die längere Frist sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kretschmer

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