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Michael Kretschmer
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Frage von Philipp S. •

Frage an Michael Kretschmer von Philipp S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kretschmer,

wenn ich mich richtig erinnere, sind sie netzpolitischer Sprecher ihrer Fraktion, wie begründen Sie ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf des Leistungsschutzrechts?

Warum werden in dem Gesetzentwurf nur vage Angaben zur Länge von geschützten Artikel gemacht? Wird dabei nicht riskiert, dass die gesetzliche Lage noch unübersichtlicher wird und dass bei Unklarheiten die Gerichte durch diese schwammige Regelung zunehmend belastet werden?

Ich würde mich sehr über die Beantwortung dieser Fragen freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schwarzbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schwarzbach,

das Leistungsschutzrecht wurde 2009 in den Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP aufgenommen.

Mit dem Leistungsschutzrecht sollten Presseverlage vor einem unlauteren Ausbeuten ihrer Leistung durch z.B. Suchmaschinen oder Aggregatoren geschützt werden. Es ist unbestritten, dass verlegerische Leistungen Zeit und Geld kosten und dass der Wert journalistischer Beiträge und der freien Presse auch im Internetzeitalter Bestand haben sollte. Diese Sichtweise wurde durch den Koalitionsausschuss in 2012 bekräftigt.

Der Arbeitskreis Netzpolitik, dem ich angehöre, hat die Entwicklung des Leistungsschutzrechts von Beginn an sachkundig begleitet und Verbesserungsvorschläge durchgesetzt. Durch die Netzpolitiker der Union konnten viele substantielle Veränderungen erreicht werden. Dass in puncto "snippets" keine Rechtssicherheit erreicht werden konnte, hat auch der Arbeitskreis Netzpolitik kritisiert. Hier muss sich zeigen, ob der durch das LSR gewählte Weg praktikabel sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kretschmer

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