Frage von Bettina P. •

Würden Sie und Ihre Union sich bitte dafür einsetzen, dass §52IIAO um politisches Engagement für demokratische Ziele ergänzt wird?

Sehr geehrter Herr Kießling,
mich schockiert Ihr kleiner Antrag im Bundestag! Wie viele Andere habe ich den Eindruck, dass es dabei eher um Rache für die gegen unsere Union gerichteten Demonstrationen geht und sich politisch äußernde Vereine mundtot gemacht werden sollen.Dabei ist doch für jede widerstandsfähige Demokratie essentiell, dass Bürger und legale Organisationen Fakten und Ansichten friedlich, frei und ohne Sanktionsdruck, wie die finanziellen Folgen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit, äußern dürfen. Ansonsten drohen uns Zustände wie in den USA! Würden Sie und Ihre Union sich bitte dafür einsetzen, dass §52IIAO um politisches Engagement für demokratische Ziele ergänzt, dadurch unsere politische Zivilgesellschaft gestärkt statt geknebelt und der immer lauter werdende Vorwurf der Rache entkräftet wird? Voller Hoffnung, Bettina P.

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zivilgesellschaftliches Engagement ist von großer Bedeutung und verdient Unterstützung. Dabei ist es jedoch von zentraler Wichtigkeit, dass öffentlich gefördertes Engagement nicht für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert wird – dies ist ausdrücklich gesetzlich geregelt.

In diesem Zusammenhang hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Vorfeld der Bundestagswahl eine Kleine Anfrage zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen gestellt, auf die Sie in Ihrem Schreiben Bezug nehmen. Die Überprüfung der rechtmäßigen Verwendung von Steuermitteln ist eine zentrale Aufgabe des Parlaments, der wir selbstverständlich nachkommen.

Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen grundsätzlich auf die politische Meinungs- und Willensbildung Einfluss nehmen, jedoch nur, wenn dies der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke dient und in einem Rahmen der parteipolitischen Neutralität erfolgt. Politische Bildung muss auf einem offenen und unvoreingenommenen Dialog basieren. Sie kann nicht gefördert werden, wenn sie dazu dient, die öffentliche Meinung oder politische Willensbildung im Sinne eigener Ideologien zu beeinflussen. Dies wurde in den letzten Jahren auch von den Finanzgerichten, einschließlich des Bundesfinanzhofs, immer wieder festgestellt, etwa in Verfahren gegen Campact e.V. und Attac e.V.

Die von uns gestellte Kleine Anfrage richtet sich daher keinesfalls gegen die Presse- oder Demonstrationsfreiheit. Vielmehr ging es uns darum zu klären, ob sich bestimmte NGOs im Einklang mit den steuerrechtlichen Bestimmungen verhalten. Die Anfrage dient der Transparenz und soll sicherstellen, dass die Anwendung von Steuermitteln korrekt und rechtmäßig erfolgt.

In unserem Wahlprogramm haben wir darüber hinaus eine Reihe von Vorschlägen zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements und zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts gemacht. Unser Ziel ist es, Bürokratie, Datenschutz und Haftungsfragen zu entschlacken, den Zugang zu öffentlicher Förderung zu erleichtern und den Privatsektor für Spenden und private Gelder stärker zu incentivieren. Ebenso möchten wir das Ehrenamt steuerlich entlasten, etwa durch eine Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen, und die Bedeutung von E-Sport als gemeinnützigen Zweck stärker anerkennen. Auch die Schaffung eines Staatsministers für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt ist ein Schritt, um die Förderung der Sportlandschaft weiter zu intensivieren.

Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Regelungen im Hinblick auf das Gemeinnützigkeitsrecht in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden. Es gab jedoch einige Überschneidungen mit der SPD bezüglich der Zielsetzung einer Modernisierung, sodass hier möglicherweise Anpassungen zu erwarten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling

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Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU