Wie stehen Sie zum Brechen sämtlicher Wahlversprechen der Union durch die Union nach der Bundestagswahl?

Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich nehme an, dass sich diese auf die Entscheidung für ein Sondervermögen bezieht. Gerne möchte ich Ihnen die jüngsten Entwicklungen sowie die Beweggründe für unsere Entscheidung näher erläutern.
Nach intensiven Verhandlungen mit der SPD und den Grünen haben wir eine Lösung für die Zukunft unseres Landes erarbeitet. Das Ergebnis dieser Einigung wurde am 18. März 2025 im Bundestag als Änderung des Grundgesetzes beschlossen.
Dabei wurden drei wesentliche Eckpunkte festgelegt:
- Verteidigungsausgaben: Ausgaben über 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen. Dies stellt keine Abschaffung der Schuldenbremse dar, sondern eine spezifische Ausnahme für die Modernisierung der Bundeswehr und sicherheitsrelevante Ausgaben.
- Schuldenregel für die Länder: Die Regeln für die Schuldenbremse der Länder werden angepasst, sodass ihnen künftig eine jährliche Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ermöglicht wird, ähnlich wie für den Bund.
- Sondervermögen: Wir schaffen ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro über 12 Jahre für Investitionen in die Infrastruktur, davon 100 Milliarden Euro für die Länder und Kommunen. Zudem wird das Sondervermögen für zusätzliche Investitionen im Klimaschutz geöffnet. Es werden ausschließlich zusätzliche Investitionen finanziert, die Details hierzu werden in einem gesonderten Gesetz geregelt.
Ich verstehe die Bedenken der Menschen in Bezug auf diese Entscheidung und möchte betonen, dass sie uns nicht leichtgefallen ist. Zwei entscheidende Entwicklungen nach der Bundestagswahl haben zu dieser Entscheidung geführt:
- Einblick in die Staatsfinanzen: Bundesfinanzminister Kukies hat zu Beginn der Sondierungen den aktuellen Stand der Staatsfinanzen offenbart. Dabei wurde schnell klar, dass die Lücke im Bundeshaushalt noch größer ist, als ursprünglich angenommen.
- Veränderte Weltlage: Die sicherheitspolitische Lage hat sich dramatisch verändert. Die USA sind nicht mehr bedingungslos zu ihren NATO-Partnern verpflichtet. Wir müssen unsere Verteidigung stärker in die eigenen Hände nehmen und unsere Bundeswehr modernisieren, um die Sicherheit Deutschlands und Europas zu gewährleisten.
In Bezug auf das Sondervermögen für die Infrastruktur möchte ich klarstellen, dass die Notwendigkeit für Investitionen nicht nur in die Bundeswehr, sondern auch in die Verkehrsinfrastruktur sowie in den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz erkannt wurde. Der Kassensturz des Bundesfinanzministers zeigte, dass diese Investitionen nicht ohne zusätzliche Mittel realisiert werden können, auch bei erheblichen Einsparungen und Reformen.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das Sondervermögen keinesfalls als Ersatz oder Aufschub für notwendige Reformen dienen soll. Einsparungen, Prioritätensetzungen und Strukturreformen bleiben weiterhin notwendig, und der Konsolidierungsdruck bleibt bestehen.
Zudem war es im Rahmen des Kompromisses notwendig, einige Abstriche gegenüber der SPD und den Grünen zu machen. Die Grünen haben etwa auf die Aufnahme der Formulierung „Klimaneutralität bis 2045“ im Grundgesetz bestanden. Dies stellt jedoch keine Änderung der Staatsziele dar, sondern bezieht sich lediglich auf eine teilweise Zweckbindung der Mittel aus dem Sondervermögen.
Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind. Unser Ziel ist es, Deutschland sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich voranzubringen. Dafür sind tiefgreifende Strukturreformen und Einsparungen erforderlich, die wir in den kommenden Koalitionsverhandlungen beschließen und umsetzen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling