(...) Grundsätzlich steht das deutsche Gesundheitssystem gut da; -das kann man trotz aller Stellschrauben, an denen auch im Arzneimittelbereich noch nachjustiert werden muss, zweifelsfrei feststellen. (...) Durch das AMNOG hat ein Paradigmenwechsel in der Arzneimittelpolitik stattgefunden; nun erfolgt Preisfestsetzung auf Basis des festgestellten Zusatznutzens. (...)
(...) Grundsätzlich gilt nach unserer Verfassung, dass Staat und Kirche getrennt sind. (...) Eine solche Zusammenarbeit verstößt also nicht gegen das Verbot einer Staatskirche und auch nicht gegen die staatliche Neutralität, zu der es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes beispielhaft heißt: „Die dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität ist […] als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung.“ (BVerfGE 108, 282 (300). (...)
(...) Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handelt es sich um Alterssicherungssysteme, die historisch gewachsen sind und in ihren Anspruchsvoraussetzungen und in ihrer Ausgestaltung deutliche Unterschiede aufweisen. Während die gesetzliche Rente die Funktion einer Regelsicherung erfüllt (1. (...)
(...) Die Vergütung von Heilmittelbehandlungen wird in Verträgen zwischen den Krankenkassen, ihren Landesverbänden oder Arbeitsgemeinschaften und den Leistungserbringern oder den Verbänden der Leistungserbringer geregelt. In der Vergangenheit ist es des Öfteren zu Problemen bei den Vereinbarungen gekommen. (...)
(...) Mir ist bekannt, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zahlreiche Bedenken von Internetnutzern den Anbietern von Suchmaschinen zum Leistungsschutzrecht geäußert wurden. Wir haben diesen Bedenken durch Einfügung eines Änderungsantrags Rechnung getragen. (...)
Sehr geehrter Herr Padligur,