Frage an Michael Hennrich von Barbara N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hennrich!
Als Logopädin in Ihrem Wahlkreis möchte ich Sie auf die Petition 40612 aufmerksam machen. Ich wüßte gerne, welche Möglichkeiten Sie sehen, Ihrerseits Einfluss zu nehmen auf die ungünstigen Rahmenbedingungen, die uns Heilmittelerbringer seit Jahren dazu zwingen, reale Einkommensverluste von über 20% hinzunehmen. Die Honorarsteigerung bei den vdaK Kassen betrug für Logopäden von 1993 bis 2013 ca. 26,6% , pro Jahr also ca. 1,18%.Von 2000 bis 2013 ca. 13,5% , pro Jahr also ca. 1,11%.
Diese Zahlen sind auf dem Hintergrund der Inflationsrate zu beurteilen. Diese betrug in den Jahren 2001 bis 2013 im Durchschnitt ca. 2% (Inflationsrate nach Wikipedia).
Aufgrund dieser Inflationsrate von 2% hätte die Steigerung betragen müssen:
Von 1993 bis 2013 ca. 49% , (pro Jahr 2%), von 2000 bis 2013 ca. 29% , (pro Jahr 2%).
Die Differenz von 49% - 26,2% = 22,8% für 1993 bis 2013 und 29% - 13,5% = 15,5% für 2000 bis 2013 gibt also den inflationsbereinigten Verlust der Einkommen in den betrachteten Zeiträumen an.
Angenommen, das Monatseinkommen lag bei 1000€ im Jahre 1993.
Daraus hat sich durch die tatsächlichen Honorarsteigerungen ein Monatseinkommen von 1260.- im Jahre 2013 ergeben.
Berücksichtigt man die Inflationsrate, müsste das Einkommen aber 1490.- im Jahre 2013 betragen.
Der Verlust bei der beispielhaften Berechnung des realen Einkommens liegt also bei 230.- Euro jeden Monat!
Wir Logopäden benötigen dringend die Unterstützung aus der Politik, da die Kassenverhandlungen durch die Grundlohsummenbindung nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führten. Notwendig ist:
1. realer Inflationsausgleich;
2. eine grundsätzlich verbesserte Vergütung bzw. Honorierung, die dem tatsächlichen Arbeitsaufwand für eine qualifizierte Therapie entspricht;
3. eine Sicherung der Verordnungen durch die Ärzte, und
4. Standortregelungen / Begrenzung der logopädischen Praxen oder / und keine neuen Schulgründungen.
Mit freundlichem Gruß, Barbara Nast
Sehr geehrte Frau Nast,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. April auf die ich gern eingehen möchte. Sie haben mich bezüglich der Petition 40612 und der Möglichkeit der Einflussahme auf die momentan ungünstigen Rahmenbedingungen, welche Logopäden betreffen, angeschrieben.
Als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages ist für mich die Logopädie ein wichtiger Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung. Die Arbeit der Logopädinnen und Logopäden an den Patientinnen und Patienten nehme ich als anspruchsvolle und zugleich für die Patienten sehr wichtige medizinische Leistung wahr.
Die Vergütung von Heilmittelbehandlungen wird in Verträgen zwischen den Krankenkassen, ihren Landesverbänden oder Arbeitsgemeinschaften und den Leistungserbringern oder den Verbänden der Leistungserbringer geregelt. In der Vergangenheit ist es des Öfteren zu Problemen bei den Vereinbarungen gekommen. Daher wurde im Krankenhaus-Finanzierungsreformgesetz (KHRG) 2009 ein Schiedsverfahren eingeführt, das zur Anwendung kommt, wenn sich die Vertragsparteien nicht auf neue Kostenwerte für die Heilmittelbehandlungen oder eine Anpassung vereinbarter Preise einigen können. Gleichzeitig wurde hiermit eine Grundlage geschaffen, damit alle Interessen im Rahmen der Vereinbarung ihre Berücksichtigung finden.
Die näheren Vorgaben zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit bei der Versorgung von Heilmitteln, insbesondere das Ausgabenvolumen für Heilmittel und die Richtgrößen, sowie die einzuhaltende Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie den kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt. Dabei werden die auf Bundesebene vereinbarten Rahmenbedingungen und Richtlinien unter Berücksichtigung der regionalen Versorgungsbedingungen vertraglich berücksichtigt.
Das Nähere über die Verordnung von Heilmittelleistungen regelt der Gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung in seinen Richtlinien.
Es wird kritisiert, dass im Zusammenhang mit der Verordnung von notwendigen Heilmitteln die Wirtschaftlichkeitsprüfungen dazu führen, dass Ärzte diese Leistungen nicht im notwendigen Umfang verordnen würden. Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen der GKV dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsprinzip, dessen Einhaltung mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung überprüft wird. Dennoch werden seit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG), die Verordnungen, die durch die Kassen genehmigt wurden, von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgenommen.
Alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen sind an das Prinzip der Beitragssatzstabilität gebunden. Bei der Logopädie wird diese Einhaltung über die Anbindung der Steigerung an die sogenannte Grundlohnsummenrate sichergestellt. Dabei stellt diese eine grundsätzliche Obergrenze für die Vereinbarungen fest, ist aber nicht zwingend auszuschöpfen. Der besonderen Bedeutung der Logopädie wurde auch damit Rechnung getragen, dass beim GKV-Finanzierungsgesetz, mit dem alle maßgeblichen Ausgabenbereiche mit Zuwachsbegrenzungen versehen wurden, die Logopädie ausgespart wurde. Zuständig für die Einhaltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität ist die jeweilige Kassenaufsicht. Diese hat die Möglichkeit, z.B. bei im Rahmen der Angleichung der Vergütung Ost/West auch Verträge zu genehmigen, die oberhalb der Grundlohnsumme geschlossen werden.
Was die Ost-West Angleichung der Vergütung von logopädischen Behandlungen betrifft, so lassen sich bereits vollzogene Angleichungen einzelner Kassenarten feststellen. Um diese Möglichkeit auch für alle im Wege der Verhandlungen zu ermöglichen, werden wir die Vorlagepflicht der Abschlüsse bei der Aufsicht streichen und so mehr Verhandlungsspielraum für die Beteiligten geben.
Vor dem Hintergrund der bestehenden und insbesondere auch der bereits im GKV-VStG verankerten Verbesserungen im Bereich der Logopädie sehe ich eine gute Grundlage sowohl für eine Vergütungsvereinbarung auf Augenhöhe, als auch für die Durchführung der Leistungen im Sinne einer patientenorientieren Versorgung. Ich sehe die von Ihnen geschilderte Problematik und kann Ihre Argumentation gut nachvollziehen. Auch wenn hier viele Bereiche der Selbstverwaltung betroffen sind, wo die Politik zunächst nicht direkt einschreiten kann, so will ich mich doch für die Belange der Logopäden und Logopädinnen einsetzen.
Abschließend möchte ich betonen, dass das Petitionsverfahren im Interesse der Bürger sehr gründlich und damit auch zeitaufwändig ist. Die Behandlung einer Petition erfordert in aller Regel eine intensive Prüfung der Sach- und Rechtslage. Ich werde mich für Ihr Anliegen einsetzen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich