Frage an Michael Hennrich von Reiner P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hennrich,
auf der Verbändeanhörung am 21.11.2012 zur Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt sind, nahmen als Umweltverbände der BUND und Diagnose-Funk e.V. teil. Beide Verbände hatten umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sie die gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachwiesen. Eine Anpassung der Grenzwerte an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist dringend geboten.
Leider stellten die Verbände fest, dass die Behördenvertreter kein Interesse zeigten, sich den Argumenten der Verbraucherschutzverbände zu stellen.
Dies ist besonders bedauerlich, da bereits der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates im Mai 2011 empfohlen hatte, das die Mitgliedsstaaten:„alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen (sollten), um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren". Ebenso hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO ebenfalls im Mai 2011 die Handystrahlung in die Kategorie - möglicherweise krebserregend - aufgenommen.
Wie stehen Sie zu der Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und wie setzen Sie sich zur Verringerung der Elektrosmogbelastung der Bevölkerung ein?
Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, das im Zuge der Novellierung der 26.BImSchV die Grenzwerte für die erlaubten hochfrequenten Belastungen deutlich verringert werden würden. Im weiteren Verlauf der Novellierung fällt den Abgeordneten der Landesparlamente und des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu. Ich bitten Sie deshalb, die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in Ihren Beratungen mit zu diskutieren ( http://www.diagnose-funk.org/themen/grenzwert/verbaendeanhoerung-zur-novellierung-der-26bischv.php ).
Mit freundlichen Grüßen
Wohn- und Geschäftsberatung
Reiner Padligur
Sehr geehrter Herr Padligur,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 18. Januar 2013 zur Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, zu dem ich gern Stellung nehmen will. Als Mitglied im Gesundheitsausschuss ist mir diese Problematik bekannt. Auch die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages ist sich der Probleme, die durch elektromagnetische Felder entstehen können bewusst und wir nehmen die Sorgen, die diesbezüglich unter den Bürgerinnen und Bürgern herrschen sehr ernst.
Die Bundesregierung beschäftigt sich schon seit dem Jahr 1997 im Bundesumweltministerium mit dem Thema Elektromagnetische Felder und Elektrosmog. Dabei wird das Bundesumweltministerium wissenschaftlich beraten durch das Bundesamt für Strahlenschutz, das auch an der Ausarbeitung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung beteiligt war. Die seit ihrem Inkrafttreten nicht geänderte Verordnung soll durch die Novellierung dem heutigen technischen und wissenschaftlichen Stand angepasst werden. Weiterhin soll die Verordnung mit der im Jahr 2002 erlassenen Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV), die das sogenannte Standortbescheinigungsverfahren für Mobilfunkanlagen regelt, besser verzahnt werden.
Die von Ihnen genannten Stellungnahmen von Diagnose Funk e.V. und des BUND sind mir bekannt und werden in die Diskussion mit einbezogen. Die Novelle wirkt deshalb auch auf eine deutliche Verbesserung des Strahlenschutzes hin. Dabei werden verschiedene Regelungen geschaffen:
• Erweiterung des Frequenzbereiches auf Frequenzen von 0 bis 300 Gigahertz
• Erweiterung des Anwendungsbereiches auf hoheitliche und private Anlagen; z.B. auf den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Anlagen), auf die Funkanlagen der Bundeswehr und auf die von Funkamateuren betriebenen Anlagen.
• Regelungen für Gleichstromanlagen; Dabei handelt es sich um neue Technologie der Hochspannungsgleichstromübertragungsanlagen (= HGÜ-Anlagen), die bislang ungeregelt war
• Grenzwert- und Vorsorgekonzept für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen, das ein Minderungsgebot und Überspannungsverbot bei Neubauten (keine Überspannung von Wohngebäuden durch Hochspannungsleitungen in neuer Trasse) umfasst.
Die Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung halte ich für richtig und notwendig. Die Festlegung der darin verbindlich vorgegebenen Grenzwerte erfolgt auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei werden alle nach wissenschaftlichen Standards und Grundsätzen erhaltenen Ergebnisse aus Forschungsvorhaben einbezogen. Insbesondere werden die Aussagen und Stellungnahmen anerkannter nationaler und internationaler wissenschaftlicher Gremien für die Entscheidungen rechtlicher Regelungen zugrunde gelegt. Unterhalb dieser Grenzwerte sind aus wissenschaftlicher Sicht keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten.
Das Kabinett hat die Novelle der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung am 19.2.2013 beschlossen. Die Verordnung wird nun dem Bundestag und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Ich werde die Thematik weiter verfolgen und Ihre Bedenken dabei in die Diskussionen mit meinen Kollegen mit einbringen. Ich biete Ihnen an, dass wir uns gern einmal persönlich unterhalten in meinem Wahlkreisbüro. Hierfür können Sie sich mit meinem Wahlkreismitarbeiter Herrn Weible (Weberstr. 20, 72622 Nürtingen, Tel: 07022/ 34109) in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich