Portrait von Michael Hennrich
Michael Hennrich
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Michael Hennrich zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans-Jürgen G. •

Frage an Michael Hennrich von Hans-Jürgen G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hennrich,

anlässlich der kommenden Bundestagswahl erlaube ich mir, Ihnen eine Frage zu stellen, deren Beantwortung für meine Wahlentscheidung eine große Rolle spielt.

Die beiden christlichen Kirchen erhalten aktuell noch besondere staatliche Zuwendungen und Privilegien, die mit der 1803 erfolgten Eingliederung der kirchenfürstlichen Ländereien in das weltliche Eigentum (Säkularisation) begründet werden. Auf diesem Wege werden in Deutschland bis heute insbesondere Klerikergehälter direkt oder indirekt durch den Staat finanziert. Im Gegensatz dazu wird das seit 1919 bestehende verfassungsrechtliche Gebot, alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen (Art 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer Reichsverfassung), regelmäßig ignoriert. Diese Regelung des Grundgesetzes ist bisher nicht erfüllt.

Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, eine Initiative zur Ablösung der besonderen Staatleistungen an Religionsgesellschaften zu unterstützen und damit dem Gebot des Grundgesetzes zu entsprechen?

Für die Beschäftigung Ihre Entscheidung zu dieser Thematik danke ich Ihnen, um so mehr für eine diesbezügliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Gaiser

Portrait von Michael Hennrich
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gaiser,
vielen Dank für Ihr Schreiben zu staatlichen Zuwendungen und Privilegien, welche die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland erhalten.
Grundsätzlich gilt nach unserer Verfassung, dass Staat und Kirche getrennt sind. Dennoch ist aus gutem Grund verfassungsrechtlich die Kooperation in einigen Feldern, so beispielsweise der Anstaltsseelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen zugelassen. Eine solche Zusammenarbeit verstößt also nicht gegen das Verbot einer Staatskirche und auch nicht gegen die staatliche Neutralität, zu der es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes beispielhaft heißt: „Die dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität ist […] als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung.“ (BVerfGE 108, 282 (300).
Zum anderen möchte ich Sie gerne auf grundsätzliche Überlegungen bei den finanziellen Regelungen aufmerksam machen:
Für unseren Sozialstaat halten wir am Prinzip der Subsidiarität fest. Freie Träger übernehmen gesellschaftliche und staatliche Aufgaben wahr. Dies gilt auch im Bereich der Bildung. Die freien Träger sichern ein plurales Angebot, das den Bürgern ermöglicht, ihr Wahl- und Wunschrecht auszuüben. Die Kirchen sind ein Anbieter, die zahlreiche dieser Aufgaben aus ihrem Auftrag leisten. Für die Erfüllung dieser Aufgaben erhalten die Kirche staatliche Kostenerstattung – wie im Übrigen auch andere Religionsgemeinschaften und auch Weltanschauungsgemeinschaften.
So ist bei den finanziellen Regelungen zwischen verschiedenen Ebenen zu unterscheiden; einerseits erhalten die beiden großen christlichen Kirchen so genannte „Staatsleistungen“ im Sinne von Art 140 GG i.V.m. Art. 138 WRV, die ihnen auf Grund von Ansprüchen eingeräumt wurden, die Entschädigung für die massiven Enteignungen vor allem im Zuge der Säkularisierung sind. Der Staat hat sich nach den Enteignungen des Grundbesitzes verpflichtet, den Kirchen das „Notwendige“ zu ihrem Erhalt zu geben. Unter diese Staatsleistungen im eigentlichen Sinne fallen ausschließlich solche wiederkehrende Zahlungen, die auf früheren Gesetzen oder Verträgen zur Entschädigung beruhen.
Darüber hinaus erhalten die Kirchen Zuschüsse für Leistungen, die sie im oben angeführten Sinne für die Gesamtgesellschaft erbringen. Von diesem unerlässlichen Engagement, das die Kirchen beispielsweise mit ihren Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen für Seniorinnen und Senioren leisten, profitieren alle Bürgerinnen und Bürger und nicht nur die Angehörigen der Kirchen.
Die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften sind ein wesentlicher Faktor in unserem Gemeinwesen. Sie tragen erheblich zum Wertebewusstsein bei und leisten zahlreiche wichtige Beiträge zur kulturellen, pädagogischen und auch sozialen Infrastruktur unseres Landes.
Einen großen Teil ihrer laufenden Ausgaben, vor allem im Personalwesen, die in der jüngsten Diskussion immer wieder angesprochen werden, tragen die Kirchen aus ihren eigenen Mitteln, vor allem aus der Kirchensteuer, die, wie Sie wissen, ja nur von den Angehörigen der Religionsgemeinschaften selbst erhoben werden. Der Staat ist den Kirchen, wie auch anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, lediglich organisatorisch über die Finanzämter bei der Erhebung der Kirchensteuer behilflich, dafür zahlen die Kirchen aber ein nicht unerhebliches Entgelt an den Staat.
Ich bedauere, Sie enttäuschen zu müssen, aber die Ihrerseits genannten Bedenken teile ich nicht und kann mir auch nicht vorstellen, eine Initiative zur Ablösung besonderen Staatsleistungen an Religionsgesellschaften zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich