Frage an Michael Gwosdz von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gwosdz,
Das gegenwärtige HH-Wahlrecht ist ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, d.h. als Wähler kann ich aus den 397 Listenkandidaten und aus ca. 25 bis 50 Wahlkreiskandidaten(je nach WK-Größe) mindestens einen oder bis zu zehn verschiedene Kandidierende ankreuzen. Kein Wähler in HH hat über diese ca. 450 Kandidierenden die objektiven Informationen, um eine begründbare Wahlentscheidung treffen zu können.
Ist es nicht besser, dass das Wahlrecht eine Mischung aus Listen- und Personalwahl wird, d.h. die Landeslisten bleiben echte (Partei-)Listen – ohne personale Auswahl – und die Wahlkreislisten bleiben echte Personallisten, weil man eigentlich nur im Wahlkreis die Chance hat, die Kandidierenden ausreichend kennen zu können?
Sehr geehrter Herr M.,
ich kann Ihre Feststellung durchaus nachvollziehen, dass kein/e Wähler/in "über diese ca. 450 Kandidierenden die objektiven Informationen" hat.
Allerdings halte ich es trotzdem nicht für nötig, aus den Landeslisten wieder echte Parteilisten zu machen. Denn das Wahlrecht bietet Ihnen ja die Möglichkeit an, auch einfach fünf Stimmen der Partei zu geben und nicht einer Kandidatin oder einem Kandidaten. Damit geben Sie zum Ausdruck, dass Sie eine Partei wählen möchten, dieser aber vertrauen, was die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten und deren Reihenfolge betrifft.
Außerdem halte ich es nicht zwingend für nötig, dass eine Wählerin oder ein Wähler objektive Informationen über alle 450 Kandidierenden benötigt. Bereits die genaue Kenntnis eines einzelnen Kandidaten oder einer einzelnen Kandidatin kann ja Grund genug sein, genau diese/n Kandidaten/in zu wählen, wenn Sie als Wähler überzeugt sind, dass genau diese Person Politik in der Bürgerschaft so vertreten und machen wird, wie Sie sich das vorstellen. Dieses Recht, eine von Ihnen favorisierte Person zu wählen möchte ich daher nicht beschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gwosdz