Frage an Michael Gwosdz von Andre P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gwodsz,
ich bezieh mich auf folgenden Artikel im Spiegel von heute zum Thema Kohlendioxid in Klassenräumen.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,724364,00.html#ref=rss
Da die Hamburger Schulbehörde auf eine eigene Untersuchung verzichtet hat, da sie davon ausgeht, das in Hamburg die Ergebnisse ähnlich schlecht ausfallen wie in anderen untersuchten Städten, gehe ich davon aus, das dem tatsächlich so ist, was ich vom Empfinden her aus eigener Tätigkeit bestätigen kann.
Wie gedenken sie als schulpolitischer Sprecher ihrer Partei und wahrscheinlich mit direktem Draht zur Schulsenatorin dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der Schüler und Lehrer durch solche Missstände nicht weiter gefährdet wird?
Mit freundlichen Grüßen
Andre Prange
Sehr geehrter Herr Prange,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung, wie angekündigt haben Sie ein Thema aufgeworfen, in das ich mich erst einmal vertieft einarbeiten musste. Vielen Dank aber für den sehr interessanten Aspekt, den Sie aufgeworfen haben. Mir ist durchaus das Thema Belüftung aus meiner eigenen langjährigen Arbeit in Bildungseinrichtungen in seiner Relevanz für das gesundheitliche Wohlbefinden wie auch insbesondere die Konzentrationsfähigkeit bewusst.
Wie sich zeigt, ist die Frage der Belüftung an Hamburgs Schulen auch durchaus geregelt. Im Internet ist für alle zugänglich der Muster-Hygieneplan für Hamburger Schulen ( siehe http://www.hamburg.de/contentblob/2083604/data/rahmenplan-schulen.pdf ) mit dem Stand vom August 2009. Dort sind Verbindlichkeiten im Bezug auf die „innerbetriebliche Verfahrensweise“ geregelt und auch mit zuständigen Personen zu versehen. Darin wird auch auf die Publikation „Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden“ ( siehe http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3689.pdf ) des Umweltbundesamts verwiesen. Dieser Plan stellt die Grundlage einer Verpflichtung für jede Schule da und beinhaltet unter Punkt 1 Hygiene in Unterrichtsräumen im Unterpunkt 1.1 Lufthygiene und gibt die Administrative aus, vor dem Unterricht und danach mindestens alle 45min 5min zu lüften. Außerdem wird dazu aufgefordert, eventuell vorhandene raumlufttechnische Anlagen auch über die standardisierten VDI-Richtlinien hinaus in jährlichem Turnus zu prüfen.
Angesichts dieser Vorgaben komme ich zu dem Schluss, dass die Schulbehörde sich der Problematik durchaus bewusst ist und klare Verfahrenshinweise gibt, für eine angemessen niedrige CO2-Konzentration in Hamburgs Schulen zu sorgen. Papier ist allerdings bekanntlich geduldig, es hängt viel davon ab, ob diese Richtlinien auch Anwendung finden. Allerdings bin ich mir auch bewusst, dass die stoßweite Belüftung gemäß diesen Anweisungen nur bedingt Abhilfe schafft. Es gilt also das allgemeine Bewusstsein für regelmäßiges Lüften, auch in geringeren Abständen als nur alle 45min, zu steigern. Allerdings muss auch die Ausgangssituation verbessert werden, denn auch vor Unterrichtsbeginn sind die CO2 Konzentrationen oft nicht sehr viel geringer als unmittelbar nach kräftigem Lüften.
Ideal wäre natürlich der Einbau von Be- und Entlüftungsanlagen, um den CO²-Gehalt zu regulieren. Hierfür gibt es keine grundsätzliche rechtliche Vorschrift. Allerdings werden zur Zeit das Klimaschutzgesetz und die Klimaschutzverordnung überarbeitet. In das Gesetz und in die Verordnung sollen die Anforderungen an die Energieeinsparung in Richtung des "Passivhausstandards" angehoben werden. Das bedeutet, dass Be- und Entlüftungsanlagen in Öffentlichen Gebäuden, also auch Schulen, notwendig werden. Mit dem Einbau solcher Anlagen werden auch die CO2-Werte deutlich verbessert.
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes (ebenfalls nach der Klimaschutzverordnung oder EnEV 2009) kann ebenfalls den Einbau von Be- und Entlüftungsanlagen erforderlich machen, damit die Innentemperaturen im Gebäude nur bis ca. 26° steigen. Die Be- und Entlüftungsanlagen dienen dann lediglich zur Kühlung der Räume. Der Nebeneffekt ist, dass der Sauerstoffgehalt dann auch steigt und der CO2-Gehalt minimiert wird. Im neuen Klimaschutzgesetz beziehungsweise den entsprechenden Verordnungen oder auch EnEV 2012 wird dann auch angedacht solche Anlagen formal auch zur Reduzierung des CO2-Gehaltes mit aufzunehmen.
Mein Fazit: die Überarbeitung von Klimaschutzgesetz und -verordnung sowie der EnEV 2012 gilt es aus meiner Sicht so zu gestalten, dass der Einbau von Be- und Entlüftungsanlagen sowohl aus Aspekten des Wärmeschutzes wie der CO2-Konzentration notwendig wird. Die Umsetzung dieser Veordnung ist dann im Zuge des Ausbau- und Sanierungsprozess der Hamburger Schule zu gestalten.
Viele Grüße
Ihr Michael Gwosdz