Frage an Michael Gwosdz von Hubertus L. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Gwosdz,
ergänzend zu meinen Fragen vom 23. März und 7. April wäre ich Ihnen für eine Stellungnahme zu den folgenden Fragen zur Schulreform dankbar:
Gemäß der Mitteilung des Senats an die Hamburger Bürgerschaft vom 26. Februar 2010 (Drs. 19/5500) sollen 50 % des Unterrichts in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften der Jahrgangsstufen 5 und 6 von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Höhere Lehramt unterrichtet werden. Heißt dass, das in der Jahrgangstufe 4 und in den anderen Fächern keine Gymnasiallehrer unterrichten werden?
Wie funktioniert es praktisch mit den 50%? Wird z.B. in Mathematik eine 5. Klasse einer Primarschule von einem Grundschullehrer und die Parallelklasse von einem Gymnasiallehrer unterrichtet? Oder soll nach Primarschulen unterschieden werden?
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Leo
Sehr geehrter Herr Leo,
zu Ihrer ersten Frage: Nein, das heißt es nicht.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Lehrerinnen und Lehrer werden nicht isoliert als Einzelkämpfer, sondern gemeinsam in einem Jahrgangsteam arbeiten und voneinander profitieren. Die Gymnasiallehrerinnen und -lehrer bringen ihre Erfahrung und Fachlichkeit nicht nur isoliert an den Schülerinnen und Schüler heran, sondern entwickeln gemeinsam mit ihren Kolleginnen udn Kollegen den Unterricht und die Schule. Die Mischung und Kooperation nützt dadurch allen. Wie der gesetzliche Auftrag exakt umgesetzt wird, ist im Übrigen Gegenstand der Themen, die der Sonderausschuss „Umsetzung der Hamburger Schulreform“ beraten wird. Auf einer der nächsten Sitzungen wird der Punkt „Versorgung der Primarschulen mit einem ausreichenden Anteil von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Höhere Lehramt“ für alle öffentlich und transparent nachvollziehbar beraten werden. Die Sitzungen sind ebenso wie die Protokolle öffentlich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gwosdz