Frage an Michael Gwosdz von Carsten M. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Gwodsdz,
stimmt es, das die Schulleiter der bisherigen Grundschulen ab Mitte des Jahres wegen der zwei zusätzlichen Jahrgangsstufen besser besoldet werden?
Falls dieses zutrffend sein sollte:
Werden die Gehälter der ebenfalls betroffenen Leiter der Gymnasien auch entsprechend angepasst?
Wie viele kostet diese Maßnahme und viele neue Lehrerstellen wären das?
Sehr geehrter Herr Möller,
in der Tat, es ist geplant, die Schulleitungen der künftigen Primarschulen besser zu besolden als die der derzeitigen Grundschulen. Dies ist zumindest der Vorschlag des neuen Besoldungsrechtes, dass die Bürgerschaft zur Zeit mit der Drucksachennummer 19/4702 berät. Mit dieser Drucksache sollen erstens die künftigen Schulleitungsämter für Primar- und Stadtteilschulen geschaffen und zweitens ihre Besoldung geregelt werden. Im Zuge dieser Neuregelung wird die Empfehlung der Enquetekommission, Drucksache 18/6000, S. 62 umgesetzt:
"Die Besoldung der Schulleitungen sollte schulformunabhängig und leistungsbezogen erfolgen."
Die Besoldung der Schulleitung soll sich künftig nicht mehr an der Schulform, sondern erstens an der Größe der Schulen und zweitens an der Komplexität der Systeme orientieren. Wenn wir in der Bürgerschaft diese Drucksache beschließen, wird es keine Unterschiede in der Schulleitungsbesoldung und -struktur zwischen Gymnasien und Stadtteilschulen mehr geben
Unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte Größe und Komplexität ergibt sich dann der Vorschlag, die Schulleitungen der Primarschulen besser zu besolden, als die bisherigen Schulleitungen der Grund-, Haupt- und Realschulen. Hinzu kommt, dass mit dem neuen Besoldungsrecht auch dem umfangreichen Aufgabenzuwachs, der unabhängig von der Einführung der Primarschule seit 2006 ohnehin für die Schulleitungen besteht, Rechnung getragen werden soll. Hierzu gehört insbesondere die neue Funktion, dass die Schulleitung gleichzeitig auch Dienststellenleitung ist.
Die geplanten Besoldungsstufen können Sie in der Drucksache 19/4702 https://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/Cache/B321AB74B4B40AC022F28A0C.pdf nachlesen.
Die genauen Kosten können erst benannt werden, wenn wir wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler künftig an den neuen Schulen sein werden, da sich daraus die Zahl und Besoldung der Schulleitungsmitglieder ableitet.
Für die Schulleitungen an den Gymnasien gilt das neue Besoldungsrecht nach Größe und Komplexität entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gwosdz MdHB