Frage an Michael Gwosdz von Hubertus L. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Gwosdz,
Transparenz gehört zu den wichtigsten Stützen der Demokratie. Der laut einer gemeinsamen Presserklärung der Schüler-, Lehrer- und Elternkammer vom 7. Mai 2009 hat die Deputation der Schulbehörde am 6. Mai 2009 den Entwurf des Schulreformgesetzes beschlossen. War das eine Falschmeldung oder können Sie mir sagen, wo der Wortlaut im Internet zu finden ist?
Bitte teilen Sie mir auch mit, wann über den Gesetzentwurf in der Bürgerschaft beraten werden soll und welche Kosten die Umsetzung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen verursachen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Leo
Sehr geehrter Herr Leo,
es ist richtig, dass die Deputation der Behörde für Schule und Berufsbildung am 6. Mai 2009 den Entwurf der Schulgesetznovelle verabschiedet hat. Damit liegt nun der Entwurf der Behörde für Schule und Berufsbildung vor, der an die anderen Behörden zur senatsinternen Abstimmung weitergeleitet wird. Erst wenn der Senat eine behördenübergreifende gemeinsame Position zur Schulgesetznovelle gefunden hat, wird diese als Drucksache veröffentlicht und dann zeitgleich sowohl den Abgeordneten als auch der allgemeinen Öffentlichkeit vorgelegt. Kurz gesagt: es handelt sich bei der Fassung nach Beschlußlage der Deputation um ein internes Dokument, dass nicht veröffentlicht wird.
Dem unter http://www.hamburg.de/startseite-pressemitteilungen/1330206/2009-03-31-bsb-schulgesetznovelle.html von der Behörde vorgestellten Zeitplan können Sie entnehmen, dass geplant ist, noch diesen Monat die Schulgesetznovelle als Drucksache an die Bürgerschaft zu überweisen. Mit diesem Moment beginnen die Beratungen in der Bürgerschaft, allerdings können wir auch erst dann mit allen Fraktionen abstimmen, in welchem Verfahren und Zeitplan die Novelle beraten werden soll. Abgeschlossen werden sollten die Beratungen noch im Laufe dieses Kalenderjahres.
Zu den Kosten: der Senat hat gegenüber der Bürgerschaft glaubhaft dargestellt, dass mit dem beantragten Haushalt 2009/10 die in den Jahren 2009 und 2010 notwendigen Mittel für die Umsetzung aller in diesen Jahren erfolgenden Schritte der Schulreform abgedeckt sind, so z.B. die Reduzierung der Klassengrößen. Gegenüber dem Haushaltsplan 2008 mit Ausgaben in Höhe von 1.750.554.000 EUR steigen diese im Bereich Schule und Berufsbildung auf 1.876.315.000 EUR im Jahr 2009 und noch einmal auf 1.891.794.000 EUR im Jahr 2010. Diese Mehrausgaben enthalten aber natürlich auch andere Einzelposten, die Steigen oder Sinken und nichts direkt mit der Schulreform zu tun haben, wie z.B. steigende Gehälter in Folge von Tarifabschlüssen. Gleichzeitig erfolgt die Finanzierung der Schulreform auch durch die Umschichtung von Ausgaben innerhalb des Haushaltes - so entfallen z.B. für die Kosten für Plätze an Produktionsschulen Ausgaben im Bereich der bestehenden berufsvorbereitenden Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gwosdz